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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Auskunftspflicht Verein e.V.
von: golfplayer21 ()
Datum: 03.05.2021

Hallo Herr Pfeffer,

darf ich als einzelnes Mitglied ausserhalb der Mitgliederversammlung Auskunft verlangen,
über die Stellung des beschäftigten Clubmanager/Geschäftsführer im/zum Verein e.V., und z.B.
wie vielen Mitgliedern Beitragsfreies Spielrecht eingeräumt worden ist. Da z.Zt. keine Mitgliederversammlungen stattfinden dürfen.

Reicht eine Vollmacht dem Clubmanager,
um bei aussergerichtlichen und gerichtlichen Vertragsstreitigkeiten den Vorstand als gesetzlicher Vertreter zu ersetzen/vertreten oder bedarf es einer Ernennung zum „Besonderen Vertreter“.

Vielen Dank!

Re: Auskunftspflicht Verein e.V.
von: pfeffer ()
Datum: 03.05.2021

....darf ich als einzelnes Mitglied ausserhalb der Mitgliederversammlung Auskunft verlangen,

# Nein. Ein Auskunftsrecht gibt es nur in der MV. Das gilt auch, wenn keine MV einberufen wurde. Der Weg führt hier über das Minderheitenbegehren.

Reicht eine Vollmacht dem Clubmanager, um bei aussergerichtlichen und gerichtlichen Vertragsstreitigkeiten den Vorstand als gesetzlicher Vertreter zu ersetzen/vertreten oder bedarf es einer Ernennung zum „Besonderen Vertreter“.

# Eine Vollmacht des Vorstands reicht grundsätzlich, soweit nicht Anwaltszwang besteht.