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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Geschäftsordnung
von: Alexa22 ()
Datum: 19.02.2021

Hallo zusammen,
muss bei der Vereinsgründung die Geschäftsordnung des Vorstandes den Unterlagen ans Registergericht beigefügt werden? Oder kann man die Geschäftsordnung auch später noch erstellen? Vielen Dank!



Edited 1 time(s). Last edit at 20.02.2021 by Alexa22.

Re: Geschäftsordnung
von: pfeffer ()
Datum: 20.02.2021

Eine GO wird nur eingetragen, wenn sie Satzungsbestandteil ist. Genau dass aber will man ja vermeiden, wenn man Regelungen in eine GO auslagert.

Re: Geschäftsordnung
von: Alexa22 ()
Datum: 20.02.2021

In unserer Satzung heißt es:

(5) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Aufgaben und Befugnisse der Vorstandsmitglieder regelt die Geschäftsordnung, die der Vorstand beschließt.

Sollte man diesen Absatz besser streichen und trotzdem intern eine Geschäftsordnung aufstellen? Muss die GO in unserem Fall mit beim Vereinsregister eingereicht werden?

Re: Geschäftsordnung
von: pfeffer ()
Datum: 20.02.2021

Sollte man diesen Absatz besser streichen und trotzdem intern eine Geschäftsordnung aufstellen?

# Die Erfahrung zeigt, dass eine GO für den Vorstand nicht viel bringt, weil die wesentlichen Fragen nur per Satzung geregelt werden können.

Muss die GO in unserem Fall mit beim Vereinsregister eingereicht werden?

# Sie ist nicht Satzungsbestandteil.