Re: fehlender Abgabenbescheid - Nebenkosten umlegbar?
von: Sascha Kühl ()
Datum: 19.02.2021
Hallo Rosa,
vielen Dank erstmal für Ihre Rückmeldung.
Der Pachtvertrag bezieht sich auf das Grundstück, welches der Stadt gehört. Das Gebäude darauf gehört allerdings dem Verein. Mieter sind vereinsfremde Personen.
Bezüglich der Umlage meinte ich auch Mieter. Sorry, ich hatte versehentlich Vermieter geschrieben. Lt. Mietvertrag ist der Verein berechtigt diese Kosten grundsätzlich auf die Mieter umzulegen. Derzeit werden diese Kosten nicht von der Stadt in Rechnung gestellt, könnte aber irgendwann mal von der Stadt nachgefordert werden.
Wenn der Verein keine Abrechnungen (Abgabenbescheid) bekommt, fehlt dem Verein doch die Grundlage, um diese Nebenkosten an seine Mieter umzulegen. Wenn man die Kosten allerdings nicht umlegt und die Stadt z. B. demnächst die letzten x-Jahre zurückfordert, hätte der Verein ggf. das Problem, die Rückforderung aus der eigenen Tasche zu zahlen, da die Mieter ggf. gewechselt sind.
Wie sollte der Verein mit dieser Situatin umgehen?
Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Kühl