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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
fehlender Abgabenbescheid - Nebenkosten umlegbar?
von: Sascha Kühl ()
Datum: 19.02.2021

Hallo Forenmitglieder,

unser gem. Verein vermietet eine Wohnung. Seit mehreren Jahren erhalten wir von der Stadt keine Abgabenbescheide mehr (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung), da wir derzeit keinen gültigen Pachtvertrag mit der Stadt haben. Der alte Vertrag ist ausgelaufen und bisher ist kein neuer Vertrag aufgesetzt worden (es gibt Schwierigkeiten bei der Bewertung und die Stadt hat begrenzte Kapazität, um die Bewertung final zu klären).

Für wie viele Jahre kann die Stadt diese Kosten nachfordern? Und haben wir die Möglichkeit diese Nebenkosten auf die Vermieter umzulegen, für den Fall, dass es zu einer Nachforderung der Stadt kommt?

Oder wie wäre hier idealerweise zu verfahren?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: fehlender Abgabenbescheid - Nebenkosten umlegbar?
von: Rosa ()
Datum: 19.02.2021

Sascha Kühl schrieb:
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< Der alte Vertrag ist ausgelaufen und bisher ist kein neuer Vertrag aufgesetzt worden (es gibt Schwierigkeiten bei der Bewertung und die Stadt hat begrenzte Kapazität, um die Bewertung final zu klären).>

Wenn ein Mietvertrag mit der Stadt ausgelaufen ist, kann der Verein doch nicht mehr die Wohung vermieten?!

Wem gehört die Wohnung lt. Grundbuch, also Vermieter? Wer wohnt in der Wohnung?

> Für wie viele Jahre kann die Stadt diese Kosten nachfordern? Und haben wir die Möglichkeit diese
Nebenkosten auf die Vermieter umzulegen, für den Fall, dass es zu einer Nachforderung der Stadt
kommt?>

Betriebskosten können nur auf Mieter umgelegt werden lt. Mietvertrag und nicht auf den Vermieter.

Re: fehlender Abgabenbescheid - Nebenkosten umlegbar?
von: Sascha Kühl ()
Datum: 19.02.2021

Hallo Rosa,

vielen Dank erstmal für Ihre Rückmeldung.

Der Pachtvertrag bezieht sich auf das Grundstück, welches der Stadt gehört. Das Gebäude darauf gehört allerdings dem Verein. Mieter sind vereinsfremde Personen.

Bezüglich der Umlage meinte ich auch Mieter. Sorry, ich hatte versehentlich Vermieter geschrieben. Lt. Mietvertrag ist der Verein berechtigt diese Kosten grundsätzlich auf die Mieter umzulegen. Derzeit werden diese Kosten nicht von der Stadt in Rechnung gestellt, könnte aber irgendwann mal von der Stadt nachgefordert werden.

Wenn der Verein keine Abrechnungen (Abgabenbescheid) bekommt, fehlt dem Verein doch die Grundlage, um diese Nebenkosten an seine Mieter umzulegen. Wenn man die Kosten allerdings nicht umlegt und die Stadt z. B. demnächst die letzten x-Jahre zurückfordert, hätte der Verein ggf. das Problem, die Rückforderung aus der eigenen Tasche zu zahlen, da die Mieter ggf. gewechselt sind.

Wie sollte der Verein mit dieser Situatin umgehen?

Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Kühl

Re: fehlender Abgabenbescheid - Nebenkosten umlegbar?
von: Rosa ()
Datum: 20.02.2021

Sascha Kühl schrieb:
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> Wie sollte der Verein mit dieser Situatin umgehen?>

Wurden die Betriebskosten der vergangenen Jahre auf den/die Miter umgelegt? Seit wann erfoglt keine Zustellung mehr der anfallenden Kosten und welche sind dies konkret? Wurden die Betriebskosten genau abgerechnet oder als Pauschalbetrag gegenüber dem/die Mieter? Wie oft wechselt der/die Mieter?

Gibt es einen Schriftverkehr zwischen der Stadt und euch? Seit wann werden die Nebenkosten von der Stadt nicht gesendet?
Wer erhält die Wasserrechnung für das Haus?

Die Grundsteuer ist i.d.R. gleichbleibend. Sodass man vom letzten Bescheid ausgehen kann.

Re: fehlender Abgabenbescheid - Nebenkosten umlegbar?
von: Sascha Kühl ()
Datum: 21.02.2021

Hallo Rosa,

vielen Dank. Ich werde das genauer recherchieren.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl