Re: 2. Vorsitzender zurückgetreten
von: pfeffer ()
Datum: 19.02.2021
In der Satzung steht, dass sich der Verein selbst ergänzen kann.
# Gemeint ist wohl der Vorstand?
Das bedeutet doch wohl, dass der 1. Vorsitzende sich nun einige Person, die nicht gewählt wurden in die Geschäftsleitung hereinnehmen kann?
# Ganz richtig.
Das bedeutet doch wohl, dass der 1. Vorsitzende sich nun einige Person, die nicht gewählt wurden in die Geschäftsleitung hereinnehmen kann? Und eine Neuwahl nicht stattfinden muss.
# Eine Neuwahl nicht, aber eine Anmeldung zum Vereinsregister.
Der bisherige 2. Vorsitzende musste aus dem Register herausgenommen werden, das hat wohl das Gericht gemacht, nachdem der 2. Vorsitzende dem Gericht erklärt hat, dass er aus dem Vorstand zurücktritt?
# Das geht grundsätzlich, wenn die Satzung das hergibt, d.h. der Vorstand verkleinert werden kann. Ein zurückgetretener Vorstand kann aber keine Anmeldungen zum Vereinsregister machen.