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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Darf ich eine Anzeige aufgeben - bin Schriftführerin/Kassenwärtin nicht einzelvertretungsberechtigt
von: Emeraude ()
Datum: 08.02.2021

Hallo,

ich bin im Vorstand, Kassenwartin / Schriftführerin. Vereinsitz und Adresse ist meine Adresse.

Gem. Satzung:

(1) Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach § 26 BGB und die Führung der Geschäfte des Vereins. Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, ihrer Stellvertreterin, einer Schriftführerin/ Kassenwartin. Die Vorsitzende und deren Stellvertreterin sind einzelvertretungsberechtigt und vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Die anderen Vorstände sind jeweils nur mit einem weiteren Vorstandsmitglied außenvertretungsberechtigt.

dürfte ich dann gar nicht "alleine" z.B. eine Kleinanzeige in der Tagespresse schalten? Darf das dann nur der Vorstandsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreterin machen? Das geht ja meist online, also "2 Unterschriften" wären auch gar nicht möglich...

Danke und Gruß, Simone

Re: Darf ich eine Anzeige aufgeben - bin Schriftführerin/Kassenwärtin nicht einzelvertretungsberechtigt
von: pfeffer ()
Datum: 08.02.2021

Praktisch ist das in der Regel kein Problem.
Hier gilt die sog. Anscheins- und Duldungsvollmacht: Wenn der Vorstand, obwohl er weiß, dass Sie nicht vertretungsberechtigt sind, von den Rechtgeschäften Kenntnis hat und sie duldet, haftet der Verein.
Falls der Vorstand widerspricht, ist nicht das Rechtsgeschäft unwirksam, sondern verpflichtet statt des Vereins Sie persönlich.
Nur bei Rechtgeschäften, die nennenswerte Beträge betreffen, müssten Sie sich also absichern.



Edited 2 time(s). Last edit at 09.02.2021 by pfeffer.

Re: Darf ich eine Anzeige aufgeben - bin Schriftführerin/Kassenwärtin nicht einzelvertretungsberechtigt
von: Emeraude ()
Datum: 09.02.2021

ok, danke Herr Pfeffer.

Viele Grüße, Simone