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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vergütung Platzwart (Minijob/ Nebenberuf/ Ehrenamtspauschale)
von: Sascha Kühl ()
Datum: 13.12.2020

Hallo Forumsmitglieder,

wir sind ein gem. Sportverein und wir werden voraussichtlich einen bzw. zwei neue Platzwarte einstellen.

1. Platzwart A würden wir auf 450 EUR/ Monat einstellen. Der Minijob wäre der Zweitjob und nebenberuflich.
Hat unser Verein neben den 450 EUR/ Monat irgendwelche Abgaben zu leisten?

2. Platzwart B bezieht Arbeitslosengeld. Können wir ihm dennoch den Freibetrag (Nebenjob) i. H. v. 150 EUR/ Monat bezahlen und zusätzlich noch die Ehrenamtspauschale i. H. v. 720 EUR/ Jahr?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: Vergütung Platzwart (Minijob/ Nebenberuf/ Ehrenamtspauschale)
von: pfeffer ()
Datum: 14.12.2020

1. Platzwart A würden wir auf 450 EUR/ Monat einstellen. Der Minijob wäre der Zweitjob und nebenberuflich.
Hat unser Verein neben den 450 EUR/ Monat irgendwelche Abgaben zu leisten?

# Nein. Es können außerdem davon 60 (ab 2021: 66,67) Euro über den Ehrenamtsfreibetrag abgabenfrei bleiben.

2. Platzwart B bezieht Arbeitslosengeld. Können wir ihm dennoch den Freibetrag (Nebenjob) i. H. v. 150 EUR/ Monat bezahlen und zusätzlich noch die Ehrenamtspauschale i. H. v. 720 EUR/ Jahr?

# Durch den Ehrenamtsfreibetrag erhöht sich die Nichtanrechnungsgrenze auf 200 (2021: 250) Euro. Aktuell sind 10 Euro anrechenbar. Ab 2021 bleibt beides anrechnungsfrei.

Re: Vergütung Platzwart (Minijob/ Nebenberuf/ Ehrenamtspauschale)
von: Sascha Kühl ()
Datum: 14.12.2020

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: Vergütung Platzwart (Minijob/ Nebenberuf/ Ehrenamtspauschale)
von: Sascha Kühl ()
Datum: 04.10.2021

Hallo Herr Pfeffer,

zum 2. Punk habe ich nochmal eine Rückfrage. Woraus ergibt sich, dass wir einen Platzwart auf 250,00 EUR/ Monat einstellen können ohne dass dieses mir seinen Hartz IV Bezügen verrechnet wird? Haben Sie ggf. die geeignete Gesetzesstelle hierfür?

Vielen Dank und viele Grüße
Sascha Kühl

Re: Vergütung Platzwart (Minijob/ Nebenberuf/ Ehrenamtspauschale)
von: pfeffer ()
Datum: 04.10.2021

Die 250 Euro gelten nur bei einer Übungsleitertätigkeit. Für den Platzwart (Ehrenamtsfreibetrag) wäre der erhöhte Nichtanrechnungsbetrag 170 Euro. Das findet sich in § 11b Absatz 2 Satz 3 SGB II.