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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliedsbeitrag
von: Elena Weydt ()
Datum: 13.12.2020

Hallo Herr Pfeffer,

ich habe eine Frage bezüglich Mitgliedsbeiträge an Sie, wenn Sie erlauben. Im August 2020 haben wir unseren Verein gegrundet und haben entschieden, dass Mitgliedsbeiträge per Banküberweisung angenommen werden. Anfang Dezember bekamen wir unser Konto, aber immernoch keine Papier vom Finanzamt, dass die Gemeinnützigkeit anerkannt wird. Verstehe ich das richtig, dass wir keine Zuwendungsbecheinigungen erstellen dürfen (weil das nur ab Datum geht, das im Freistellungsbescheid steht) und entsprechend keine Mitgliedsbeiträge einnehmen dürfen? Vielen Dank im Voraus und eine schöne Woche noch, Elena

Re: Mitgliedsbeitrag
von: pfeffer ()
Datum: 13.12.2020

Die Mitgliedsbeiträge sind auch bei nicht gemeinnützigen Vereinen steuerfrei. Sie dürfen nur bis zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit keine Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

Re: Mitgliedsbeitrag
von: Elena Weydt ()
Datum: 13.12.2020

Vielen Dank!