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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Geschäftsleitungssitzungen
von: Andreas19 ()
Datum: 01.12.2020

In den letzten Jahren gab es in unserem Verein immer so ca. 3 Sitzungen der Geschäftsleitung im Jahr. Nun hat der 1. Vorstand entdeckt, dass einige Personen der Geschäftsleitung keine ZOOM Einrichtung zu Hause haben - und er nützt die Gelegenheit aus, diese Mitglieder der Geschäftleitung bei den Abstimmungen nicht mehr dabei zu haben. Konkret: Er beruft zur Zeit im Abstand von wenigen Tagen Sitzungen ein, beschließt mit dem Teil der Geschäftsleitung, die ZOOM haben, und die für einen Beschluß ausreichen, wichtige Dinge, schließt den Rest der Geschäftsleitung aus und hält es auch nicht für nötig, diese Ausgeschlossenen über die Beschlüsse zeitnah zu informieren. Es kommen vielmehr irgendwann Emails mit dem Inhalt: Wie wir in der letzten Sitzung beschlossen haben...

Müssen wir diesen Ausschluß hinnehmen?

Re: Geschäftsleitungssitzungen
von: pfeffer ()
Datum: 01.12.2020

Ist die Geschäftsleitung Teil des Vorstands? Oder regelt die Satzung, dass die Geschäftsleitung an den Vorstandssitzungen teilnehmen darf?

Re: Geschäftsleitungssitzungen
von: Andreas19 ()
Datum: 01.12.2020

Die Geschäftsleitung besteht aus
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Kassierer
d) dem Schriftführer
d) und den Beisitzern

Die Geschäftsleitung entscheidet über alle Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Ihr obliegt die Führung der Vereinsgeschäfte.

So steht es in der Satzung.

In den vergangen Jahren war immer die gesamte Geschäftsleitung zu jeder Sitzung eingeladen.

Re: Geschäftsleitungssitzungen
von: pfeffer ()
Datum: 01.12.2020

Jetzt muss ich noch mal nachfragen: Wer von der Geschäftsleitung gehört zum Vorstand?
Die Frage zielt darauf, wer zur Vorstandssitzung eingeladen werden muss.
Oder gibt es eigene Sitzungen der Geschäftsleitung? Sagt dazu die Satzung etwas?



Edited 1 time(s). Last edit at 01.12.2020 by pfeffer.

Re: Geschäftsleitungssitzungen
von: Andreas19 ()
Datum: 02.12.2020

Es werden immer alle Mitglieder der Geschäftsleitung zu allen Sitzungen eingeladen.

Ansonsten entscheidet der 1. Vorstand immer ganz alleine, nur bei Verhinderung darf der 2. Vorstand.

Der Vorstand ist laut Satzung an die Beschlüsse der Geschäftsleitung gebunden.


Seit Jahren wird die gesamte Geschäftsleitung eingeladen und an jeder Abstimmung beteiligt. Nun seit einige dieses ZOOM nicht haben, können diese nicht mehr teilnehmen.

Re: Geschäftsleitungssitzungen
von: pfeffer ()
Datum: 02.12.2020

Ich brauche da wirklich belastbarere Angaben, sonst geht das weiter in Blaue
Was genau (Wortlaut) regelt die Satzung zu Sitzungen von Vorstand und Geschäftsleitung?