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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Aufnahme von Angestellten in den Vorstand
von: Andreas19 ()
Datum: 21.11.2020

Jetzt wo wir die Mitlgliederlisten - auf Druck des Gerichtes - zugeschickt bekommen haben, stellen wir fest, dass etwa 20 Mitgliedsanträge von Angestellten des Vereins vorliegen. Diese Personen sollen demnächst von der Geschäftsleitung aufgenommen werden. viele Mitglieder der Geschäftsleitung hätten dies gar nicht bemerkt, weil sie die Namen der Angestellten nicht kennen und hätten einfach zugestimmt.

Das gibt Anlaß zur Sorge, weil sich abzeichnet, dass damit die Angestellten die Mehrheit bei der Wahl der Geschäftsleitung haben werden, weil ja etliche wahlberechtigte Personen erfahrungsgemäß an der Wahl nicht teilnehmen - und wenn die Angestellten nun an der Wahl teilnehmen, dann ist damit zu rechnen, dass der ganze Vorstand/bzw. die Geschäftsleitung plötzlich nur noch aus den Angestellten besteht.

Was sagt Ihr dazu?

Re: Aufnahme von Angestellten in den Vorstand
von: Rosa ()
Datum: 21.11.2020

Sind diese Anträge bereits bestetigt worden`?

Re: Aufnahme von Angestellten in den Vorstand
von: Andreas19 ()
Datum: 22.11.2020

Nein.

Wir haben die Mitgliederlisten auf Anordnung des Gerichtes erst gestern bekommen. Auf diesen Listen stehen bei der Rubrik: Noch nicht genehmigte Mitgliedsanträge: die Namen der 20 Angestellten.

Ein Beschluß für die Aufnahme soll in den nächsten Tagen erfolgen.

Re: Aufnahme von Angestellten in den Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 22.11.2020

Diese Personen sollen demnächst von der Geschäftsleitung aufgenommen werden.

# Ist mit Geschäftsleitung der Vorstand gemeint?

Viele Mitglieder der Geschäftsleitung hätten dies gar nicht bemerkt, weil sie die Namen der Angestellten nicht kennen und hätten einfach zugestimmt.

# Wie sieht denn die Abstimmung aus, wenn die Antragsteller nicht namentlich bekannt sind?
Wird im Zuge des Minderheitenbegehrens der Vorstand neu gewählt?

Re: Aufnahme von Angestellten in den Vorstand
von: Andreas19 ()
Datum: 22.11.2020

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Diese Personen sollen demnächst von der
> Geschäftsleitung aufgenommen werden.
>
> # Ist mit Geschäftsleitung der Vorstand gemeint?

BEI UNS ENTSCHEIDET DIE GESCHÄFTSLEITUNG, da ist der Vorstand dabei
>
> Viele Mitglieder der Geschäftsleitung hätten dies
> gar nicht bemerkt, weil sie die Namen der
> Angestellten nicht kennen und hätten einfach
> zugestimmt.
>
> # Wie sieht denn die Abstimmung aus, wenn die
> Antragsteller nicht namentlich bekannt sind?

DIE NAMEN werden in der Telefonkonferenz vorgelesen, aber man weiß nicht, ob das ein Angestellter ist. Die meisten der Geschäftsleitung meinen auch, man muss ein Guter Mensch sein und alle aufnehmen,

> Wird im Zuge des Minderheitenbegehrens der
> Vorstand neu gewählt?

WIR HABEN noch keine Ermächtigung für die Wahl, der alte Vorstand muss erst gehört werden.
das dauert.

In der Zwischenzeit haben 20 Angestellte - wohl auf Raten oder Druck der Gegenseite - den Aufnahmeantrag gestellt, damit sie die Wahl entscheiden.