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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Abstimmung in Coronazeiten
von: Andreas19 ()
Datum: 20.11.2020

Gestern nun hat der Vorstand eine Mitgliederliste herausgegeben, nachdem wir monatelang diese bentragt hatten.

Nun geht es darum, die Stimmberchtigten zu ermittlen.

Schon auf den ersten Blick zeigt sich, dass auf der zugesandten Mitgliederliste etliche Verstorbene oder Weggezogene aufgeführt sind.

Dann werden einzelne Personen als Doppelpersonen aufgeführt, also
Herr und Frau Müller, sie zahlen einen Mitgliedsbeitrag, Frage: Sind beide stimmberechtigt oder nur einer.?

An anderer Stelle sind nämlich Paare einzeln aufgeführt, also
Herr Huber mit Mitgliedsbeitrag und
darunter
Frau Huber mit Mitgliedsbeitrag.

Re: Abstimmung in Coronazeiten
von: pfeffer ()
Datum: 20.11.2020

Weggezogene müssen nicht eingeladen werden, wenn sie die neue Adresse nicht bekannt gegeben haben.
Wenn unklar ist, wer von zweien Mitglied ist, sollte beide eingeladen werden. Im Zweifel haben sie nur eine Stimme.
Nur anhand der Beitragszahlungen lässt sich nicht klären, wer Mitglied ist, weil das Einstellen der Zahlung nicht automatisch zum Ausschluss führt.
Bei der Abstimmung sollte dann aber genau geprüft werden, ob das Ergebnis mit den Stimmen der zweifelhaften Mitglieder das gleiche ist, sonst wäre eine Anfechtung möglich.
Weil aber die Nichteinladung zur sicheren Anfechtbarkeit führt, ist es besser Nichtmitglieder einzuladen als Mitglieder nicht einzuladen.



Edited 1 time(s). Last edit at 20.11.2020 by pfeffer.

Re: Abstimmung in Coronazeiten
von: Andreas19 ()
Datum: 20.11.2020

Interessant, dass die Beitragszahlung nicht wichtig ist für eine Mitgliedschaft.
Vielen Dank

Re: Abstimmung in Coronazeiten
von: pfeffer ()
Datum: 20.11.2020

Wichtig schon. Aber es gibt hier keine automatische Beendigung der Mitgliedschaft. Auch wer jahrelang keinen Beitrag zahlt, ist nicht automatisch ausgeschlossen. Zwar kann die Satzung in diesem Fall eine Automatik (Streichung von der Mitgliederliste) vorsehen, aber das bedarf einer speziellen Satzungsregelung.

Re: Abstimmung in Coronazeiten
von: Rosa ()
Datum: 20.11.2020

Andreas19 schrieb:
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> Dann werden einzelne Personen als Doppelpersonen aufgeführt, also Herr und Frau Müller, sie zahlen einen Mitgliedsbeitrag, Frage: Sind beide stimmberechtigt oder nur einer.?
>
> An anderer Stelle sind nämlich Paare einzeln aufgeführt, also Herr Huber mit Mitgliedsbeitrag und darunter
Frau Huber mit Mitgliedsbeitrag.>

Wie viel Personen sind in eurem Verein? Es gibt auch die Möglichkeit, dass ihr in den Mitgliedantrag zu schauen für die Mitgleider, wo ihr nicht genau wisst, ob sie Mitglied sind oder nicht. wie z.B. Fam. Müller