Re: Einladung zur Neuwahl des Vorstandes
von: Andreas19 ()
Datum: 04.11.2020
Wir haben gestern dem zweiten Vorsitzenden geschrieben, dass er die Mitarbeiterversammlung mit den zwei Tagesordnungspunkten a) Satzungsänderungen b) Wahl des neuen Vorstandes einberufen soll und ihm gesagt, er muss uns eine Zustimmung oder Ablehnung schicken.
Falls er ablehnt, haben wir ihm geschrieben, werden wir das Minderheitsbegehren starten. Hierzu brauchen wir die Mitgliederlisten. Wenn wir diese nicht sofort bekommen, werden wir sie einklagen.
Wir werden dann das Minderheitsbegehren an den Vorstand schicken und nochmals die Mitgliederversammlung einfordern. Dazu werden wir das Minderheitsbegehren an das Amtsgericht schicken und bitten, den Personen, die das Minderheitsbegehren unterzeichnet haben, die Vollmacht zu geben, die Mitgliederversammlung einzuberufen. Hoffentlich dauert die Antwort dann nicht zu lange.
Wir werden sodann die Mitglieder auffordern, sich für die Abstimmung zu einem bestimmten Termin innerhalb von 4 Stunden anzumelden, an dem sie dann einzeln erscheinen und nur in Anwesenheit einer zweiten Person (und einem Protokollanten aus dem gleichen Hausstand) ihren Stimmzettel in die Stimmbox werfen.
Frage: Müssen die Mitglieder den Stimmzettel vorher sehen? Muss er vorher ausgehängt werden, oder reicht es, wenn der Stimmberchtigte den Stimmzettel zum Abstimmungszeitpunkt bekommt?