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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederlisten
von: Andreas19 ()
Datum: 30.10.2020

Wir stehen kurz vor einer Neuwahl, bekommen aber vom 1. Vorsitzenden keine Mitgliederlisten. Wir mahnen dies ständig, haben aber das Gefühl, er hat gar keine Listen.
Was sollen wir tun?
Wie müssen eventuell eine Abwahl des 1. Vorsitzenden und die Neuwahl des restlichen Vorstands organisieren und brauchen dazu die Mitgliederlisten.

Re: Mitgliederlisten
von: pfeffer ()
Datum: 30.10.2020

Geht es um ein Minderheitenbegehren?
Hat denn der Vorstand den Antrag auf die Einberufung der MV abgelehnt?

Re: Mitgliederlisten
von: Andreas19 ()
Datum: 30.10.2020

Der erste Vorsitzende hat unseren Vorschlag für einen Termin der MV bekommen. Bei dieser Mitgliederversammlung soll er aus dem Verein ausscheiden. Der Vorsitzende hat zurückgeschrieben, dass er Ort und Zeit akzeptiert, dann aber, dass nur er alleine die Einberufung zur MV macht und dass er so lange im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Das sollte bei der MV sein, so haben wir es ihm vorgeschlagen.

Nun gibt es diese Coronaprobleme und das ist für den 1. Vors ein guter Grund, die MV einfach nicht stattfinden zu lassen und 1. Vorstand zu bleiben.

Wir aber möchten, dass die MV stattfindet, wir sind bereit ein umfassendes Hygienekonzept zu entwickeln, notfalls nur die Wahl im Freien zu machen (die Entlastung des alten Vorstandes muss ja nicht sein), um den 1. Vorsitzenden in den Ruhestand zu verabschieden.

Er sagt aber, er allein bestimmt. So möchten wir ein Minderheitenvotum oder wie das heißt, in die Wege leiten, dazu brauchen wir vom Vorstand aber die Mitgliederlisten, die er nicht herausgibt.

Re: Mitgliederlisten
von: pfeffer ()
Datum: 30.10.2020

Wenn das Minderheitenbegehren berechtigt ist, muss der Vorstand die Mitgliederliste herausgeben. Das können die Mitglieder gerichtlich erzwingen. So eine Klage kann natürlich dauern.
Ich würde ein bisschen Druck machen und argumentieren, dass sie den Vorstand für die Gerichts- und Anwaltskosten persönlich haftbar machen, was grundsätzlich möglich ist, wenn er das Begehren ohne gewichtigen Grund verweigert.

Re: Mitgliederlisten
von: Andreas19 ()
Datum: 30.10.2020

Ich dachte, jedes Mitglied kann die Mitgliederlisten einfach anfordern

Re: Mitgliederlisten
von: pfeffer ()
Datum: 30.10.2020

Nein, dafür muss es eine "berechtigten Grund" geben. Ein Minderheitenbegehren ist so ein Grund. Es stehen dem ja auch Datenschutzbestimmungen entgegen (die dann aber Nachrang haben).

Re: Mitgliederlisten
von: Rosa ()
Datum: 30.10.2020

Andreas19 schrieb:
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> Wir stehen kurz vor einer Neuwahl, bekommen aber vom 1. Vorsitzenden keine Mitgliederlisten. Wir
mahnen dies ständig, haben aber das Gefühl, er hat gar keine Listen.<

In der Regel hat der Finanzer/in auch die Mitgliederliste, denn sie/er muss prüfen, ob alle Mitglieder ihre Beiträge zahlten, ansonsten muss angemahnt werden. Wie wird angemahnt vom Finanzer ohne Liste?


>Wir aber möchten, dass die MV stattfindet, wir sind bereit ein umfassendes Hygienekonzept zu entwickeln, notfalls nur die Wahl im Freien zu machen (die Entlastung des alten Vorstandes muss ja nicht sein), um den 1. Vorsitzenden in den Ruhestand zu verabschieden.<

Eine MV braucht nicht unbedingt einberufen werden. Es geht auch ein schriftliches Beschlussverfahren. Einzige Tagesordnungspunkt: Abwahl des 1. Vorsitzenden und Neuwahl des Neuen
konkreten Namen erwähnen

Soweit ich weiß, muss jedes Mitglied sich schriftlich entscheiden, sonst ist dieser Beschluss ungültig. Damit umgeht ihr eine MV.

Wie lange ist denn die Amtszeit des Vorstandes lt. Satzung? Und wann wurde das letzte Mal gewählt?

Re: Mitgliederlisten
von: Andreas19 ()
Datum: 31.10.2020

Die Amtszeit des 1. Vorsitzenden endet in wenigen Wochen laut Satzung.

Das Problem ist, wir wissen nicht, wer Mitglied im Verein ist.