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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
1. Vorstand zurückgetreten
von: Andreas19 ()
Datum: 30.10.2020

In unserem Verein, der von schweren Querelen erschüttert ist, hat der 1. Vorsitzende zu Beginn der letzten Sitzung erklärt: Ich trete zurück.
Danach fügte er hinzu, er möchte eine Sondersitzung und schlug mehrere Termine vor. Wir anderen Vorstandsmitglieder haben aber seinen Terminvorschlägen nicht zugestimmt.

Ist dies nun ein richtiger Rücktritt?
Wir würden einen Rücktritt sehr begrüßen, denn er betreibt seit Monaten eine Spaltung zwischen allen Beteiligten.

Re: 1. Vorstand zurückgetreten
von: pfeffer ()
Datum: 30.10.2020

Wenn der Vorstand sagt: "Ich trete zurück" ist das eine zweifellos wirksame Rücktrittserklärung, wenn er das in der MV oder gegenüber anderen Vorstandsmitglieder erklärt.
Er ist damit - sofort - aus dem Amt und hat keinerlei Amtsbefugnisse mehr. Es ist jetzt an den anderen Vorstandsmitgliedern, eine MV zur Neuwahl einzuberufen, wenn die Satzung keine Selbstergänzung des Vorstands vorsieht.

Re: 1. Vorstand zurückgetreten
von: Andreas19 ()
Datum: 30.10.2020

So sehe ich das auch, wir sind ja noch etliche starke Leute im Vorstand.

Sein ergänzender Nebensatz: Er möchte zu seinem Rücktritt eine Sondersitzung, zählt wohl nicht, oder?

Er hat dann die Sitzung, zu deren Beginn er sagte: Ich trete zurück
noch weiter geleitet.

Wir anderen vom Vorstand waren alle so perplex und kannten die Regeln des Rücktritts im Moment nicht so genau, dass wir erst mal schwiegen.

Im Nachhinein haben wir die Regeln gelesen.

Er wird nun in Kürze eine neue Sitzung einberufen. Was sollen wir machen?
Sollen wir als erstes den Tagesordnungpunkt: Rücktritt und Verabschiedung des ersten Vorsitzenden beantragen, und wenn er das nicht behandelt, und wenn er auch diese Sitzung weiter leiten will, was machen wir dann?

Re: 1. Vorstand zurückgetreten
von: pfeffer ()
Datum: 30.10.2020

Der zurückgetreten Vorstand kann keine Sondersitzung verlangen. Er kann allerdings - als einfaches Mitglied - einen Antrag stellen, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten MV zu nehmen. Dem muss der Vorstand nicht zwingend folgen. Besondere Rechtsmittel hat das ausgeschiedene Vorstandsmitglied dabei nicht. Es bleibt ihm nur das Minderheitenbegehren.

Der zurückgetretene Vorstand kann keine Sitzung einberufen. Sie sollten also evtl. die Mitglieder informieren, dass diese Einladung unwirksam ist.
In den weiteren Versammlungen hat der verbliebene Vorstand das Ordnungs- und Hausrecht. Wenn hier also das ausgeschiedene Vorstandsmitglied die Versammlungsleitung beansprucht, haben sie alle Rechtsmittel des "Hausherrn", das zu verhindern, also z.B. einen Saalverweis für Störer.
Es wird dann ja wohl ohnehin eine Neuwahl erfolgen, dann ist die Sache geklärt. Allerdings kann das ausgeschiedene Vorstandsmitglied bei der Neuwahl kandidieren.



Edited 2 time(s). Last edit at 30.10.2020 by pfeffer.

Re: 1. Vorstand zurückgetreten
von: Andreas19 ()
Datum: 30.10.2020

Ich denke, jetzt muss der Restvorstand ganz schön mutig werden. Viele wollen ja immer nur Harmonie, aber manchmal muss man sich auch zu Klartext durchringen.

Danke für jedes sehr hilfreiche Wort.

Re: 1. Vorstand zurückgetreten
von: Rosa ()
Datum: 30.10.2020

Hat der zurückgetretende Vorsitzende noch Unterlagen?
Wenn ja, bitte sofort die Unterlagen übergeben lassen mit Nachweis. Hier auch IT-mäßig.

Re: 1. Vorstand zurückgetreten
von: Andreas19 ()
Datum: 31.10.2020

Er tobt um sich. Kündigt Mitarbeitern. Befördert Freunde usw.