Re: Listen-Wahl für Vorstandswahl ?
von: pfeffer ()
Datum: 09.10.2020
Eine Wahl "im Paket" wäre eine Blockwahl. Die ist nur zulässig, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt.
Möglich dagegen ist immer eine zusammengefasste Einzelwahl (auf einem Wahlzettel), bei der aber für jeden Kandidaten eine (!) Stimme einzeln abgegeben werden kann.
Das Problem des Kandidaten lässt sich aber anders lösen: Er kann ja nach der Wahl noch entscheiden, ob er die Wahl annimmt und das davon abhängig machen, ob die anderen Kandidaten auch ins Amt kommen.