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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswahl Verein
von: Elle Heider ()
Datum: 02.10.2020

Guten Morgen Herr Pfeffer,
ich habe gelesen, dass zu Corona-Zeiten auch eine Briefwahl durchgeführt werden kann/ darf. Jetzt haben drei Mitglieder darum gebeten.
1. Können nur die Drei eine Briefwahl durchführen und der Rest zur Hauptversammlung? In unserer Satzung ist nicht verankert.

2. In der Satzung ist nicht verankert wie viel Mitglieder zur Wahl teilnehmen müssen. Gibt es da ein Regel?

Mit freundlichen Grüßen
Elle Heider

Re: Vorstandswahl Verein
von: pfeffer ()
Datum: 03.10.2020

1. Können nur die Drei eine Briefwahl durchführen und der Rest zur Hauptversammlung? In unserer Satzung ist nicht verankert.

# Nein, darüber entscheidet ausschließlich der Vorstand.

2. In der Satzung ist nicht verankert wie viel Mitglieder zur Wahl teilnehmen müssen. Gibt es da ein Regel?

# Bei der schriftlichen Abstimmung nach dem "Coronagesetz" schon: Es muss mindestens die Hälfte ihre Stimme abgeben.