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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstands neuwahl und verinsauschluss 2 vorsitzender
von: Tamarabraun ()
Datum: 14.09.2020

Hallo zusammen, mein Mann ist 1 vorsitzender in einem angel verein.
Seit mehr als einem halben Jahr wird er von 2 Vorstandsmitgliedern hintergangen. Anweisungen werden zb von 2 vorsitzenden nicht befolgt, er macht sein eigenes Ding und dreht alles immer so das er gut da zustehen meint. Er fordert zb das eine Aufforderung der Mitglieder zur ausser. Mitgliedversammlung von meinem Mann zerrissen wird damit er den Posten nicht verliert. Er konsomiert weiterhin Drogen obwohl es verboten ist. Er begeht ueble nachrede bei Mitgliedern so das sich Streitigkeiten bilden sogar mit Tätlichen Angriffen. Er droht Mitgliedern und beschimpft sie. Er droht sogar meinem Mann dem 1 vorsitzenden wenn er nicht nach seinen Regeln spielt wird er schon sehen wie "scheise" er sein kann... Er konsomiert Garten Alkohol obwohl es dazu Verbote gibt und und und.
Die Mitglieder haben bereits eine Versammlung einberufen diese wird demnächst stattfinden weil sie den 2 ten abwählen wollen auf Grund seinem Verhalten und natürlich auch gegen meinen Mann den 1 sten vorsitzenden wegen Befangenheit. Womit diese auch recht haben.
Meine Frage.. Das mein man mit der Mehrheit der vereinsmitglieder die Versammlung einberufen muss trotz das der Vorstand dagegen ist sollte rechtens sein. Er muss ja reagieren
Aber kann man dem 2 ten vorsitzenden auch aus dem Verein kündigen?
Er wird definitiv aus dem Vorstand gewählt das wohl, aber das Vereinsschädigende Verhalten ist u d wird bleiben.

Leider steht mein Mann ohne Vorstand im ruecken da daher wende ich mich an euch. Ich hoffe ihr könnt uns helfen. LG

Re: Vorstands neuwahl und verinsauschluss 2 vorsitzender
von: pfeffer ()
Datum: 14.09.2020

Die Frage kann man nur mit Bezug auf die Satzung beantworten.
Ein Vorstandsmitglied abberufen kann nur die Mitgliederversammlung.
Der Vereinsausschluss ist eine andere Sache und richtet sich nach der Satzung. Wenn die Satzung dazu nichts regelt, ist er nur aus "wichtigen Grund" möglich. D.h. das Mitglied muss mit seinem Verhalten das Vereinsleben so sehr stören, dass sein weiteres Verbleiben dem Verein unzumutbar ist.
Zuständig für den Ausschluss ist, wenn die Satzung das nicht anders regelt, die Mitgliederversammlung.

Re: Vorstands neuwahl und verinsauschluss 2 vorsitzender
von: Tamarabraun ()
Datum: 14.09.2020

Okay also in der Satzung steht das bei grob fahrlässige verhalten, unsportlich verhalten, ein verinsauschluss zur folge haben kann.
So würde zb der Gewässerwacht daraufhin er sich am See geprügelt hat mit sofortiger Wirkung aus ebendiesen gründen gekündigt weil er das verinsleben grob stört und als Vorbildfunktion nicht weiter glaubwürdig ist. Das hat allerdings der Vorstand unter sich beschlossen also nach Satzung.
Aber gegen den 2 vorsitzenden wurde nie was unternommen weil die sich das immer drehen im Vorstand und mein Mann damit echt überfordert war. Heisst also er kann auf der Mitglieds Versammlung jetzt auch einen Antrag stellen auf Ausschluss des 2ten eigentlich oder weil er ihn nicht mehr decken will. Bzw koennte er ohne Abstimmung im Vorstand diesen auch auch dem Verein ausschließen weil die Satzung es sagt?

Re: Vorstands neuwahl und verinsauschluss 2 vorsitzender
von: pfeffer ()
Datum: 14.09.2020

Wichtig ist, dass der Beschluss über den Ausschluss auf der Tagesordnung der Versammlung steht, sonst ist das nicht wirksam.
Außerdem muss dem Mitglied rechtliches Gehör gewährt werden, d.h. er muss zunächst mitgeteilt bekommen, dass und warum er ausgeschlossen werden soll und darf sich dann in der entsprechenden Versammlung verteidigen. Zur Versammlung muss er separat eingeladen werden, weil es hier nicht um die einfache mitgliedschaftliche Mitwirkung geht, sondern um ein vereinsinternes Strafverfahren gegen ihn.
Alle Anschuldigungen, Zeugen oder Beweismittel müssen im vorher bekannt gemacht werden.
Wichtig ist, dass alle Satzungsvorgaben zum Ausschluss genau beachtet werden.
Ist das Mitglied ausgeschlossen, kann es ein staatlichen Gericht anrufen, dass das Verfahren prüft. Deswegen sollte man hier sehr genau und umsichtig vorgehen.

Re: Vorstands neuwahl und verinsauschluss 2 vorsitzender
von: Tamarabraun ()
Datum: 14.09.2020

Ohman.. Okay... Dann setz ich mich da mal hinter. Danke