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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
"Spendenclub"
von: Sascha Kühl ()
Datum: 12.09.2020

Hallo zusammen, hallo Herr Pfeffer,

wir sind ein gemeinnütziger Sportverein.

Seit längerer Zeit haben wir einen inoffiziellen "Spendenclub" der sich "Fanclub" nennt. Hierbei handelt es sich nicht wirklich um einen echten Club oder eine echte Mitgliedschaft, obwohl diese Begrifflichkeiten hin und wieder verwendet werden. Er dient lediglich dazu die Motivation für Spenden zu erhöhen.

Im Vereinsheim haben wir einen Bereich mit Namensschildern. Ganz oben das Schild "Fanclub". Jeder der mind. 100 EUR/ Jahr spendet, bekommt darunter ein eigenes Namensschild, sofern die Person das möchte. Des Weiteren finden alle zwei Jahre "Sponsorenessen" statt. Hier werden alle Sponsoren und Gönner des Vereins eingeladen und die "Mitglieder" des "Fanclubs".

Mir ist klar, dass Spenden grundsätzlich mit keiner Gegenleistung verknüpft sind. Die Namensschilder und das Sponsorenessen sind lediglich ein Ausdruck der Dankbarkeit und können von den "Mitgliedern" des "Fanclubs" auch nicht eingefordert werden.

Wie sieht das dennoch rechtlich aus. Können wir diesen "Fanclub" in dieser Weise bedenkenlos weiterführen?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl

Re: "Spendenclub"
von: pfeffer ()
Datum: 13.09.2020

Bei den Namenschildern habe ich überhaupt keine Bedenken. Eine solche Nennung und Ehrung des Spenders erlaubt die Finanzverwaltung ausdrücklich.
Das Sponsorenessen kann man sorglos unter "Repräsentationskosten" verbuchen, wenn es nicht allzu üppig ausfällt.

Re: "Spendenclub"
von: Sascha Kühl ()
Datum: 13.09.2020

Hallo Herr Pfeffer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kühl