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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Hygienemaßnahmen bei Mitgliederversammlung
von: Wolf ()
Datum: 11.09.2020

Hallo,

wir wollen unsere Mitgliederversammlung analog, sprich mit Anwesenheit durchführen. Digital wäre mir lieber, aber die meisten unserer Mitglieder sind von der Technik überfordert.

Wir brauchen natürlich für das Protokoll eine Anwesenheitsliste, in die sich die Mitglieder mit Namen und Unterschrift eintragen. In Corona-Zeiten darf ich die Liste nicht einfach durchgeben, wahrscheinlich aber auch schon nicht aufgrund der DSGVO, richtig? Insofern müssten sich die Anwesenden wahrscheinlich in eine ausliegende Liste eintragen, bei der allerdings alle vorigen Einträge abgedeckt werden.

Brauche ich zudem noch die Formulare, die Gäste von bspw. Restaurants ausfüllen müssen? Oder reicht zur Nachverfolgung die Anwesenheitsliste?
Oder brauche ich ohnehin beides, die Anwesenheitsliste für das Vereinsregister und die Formulare zwecks Nachverfolgung für das Gesundheitsamt?

Habe ich irgendwas vergessen (außer desinfizierten Kugelschreibern für alle)?
Herzlichen Dank im Voraus!

Re: Hygienemaßnahmen bei Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 11.09.2020

M.E. gibt es für die Namensliste keine speziellen Formvorschriften. Es genügt also eine Liste mit Anschrift und Telefonnummer. Prüfen müssten man allenfalls spezielle Landesvorschriften.
Sie können also wie beschrieben verfahren.

Re: Hygienemaßnahmen bei Mitgliederversammlung
von: Wolf ()
Datum: 12.09.2020

Vielen Dank für die Rückmeldung und den Hinweis auf die landesspezifischen Vorschriften!
Ein schönes Wochenende.