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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung
von: boernie53 ()
Datum: 05.09.2020

Hall,
wir wollen nun endlich die Mitgliederversammlung zur Rechenschaftslegung und Entlastung des Vorstandes durchführen, die auf Grund der Pandemie verschoben werden musste. Einige Mitglieder entschuldigten sich, dass Sie aus verschiedenen Gründen nicht kommen können. Ich denke, dass da auch ein bisschen Angst mitspielt. Ich wurde nun gefragt, ob diese Leute zu zwei anstehenden Abstimmungen ihre Stimmen schriftlich fixieren können. In der Satzung ist das nicht extra vorgesehen. Bildet die Pandemie eine Ausnahme? Die Punkte zur Abstimmung sind konkret auf Aushang dargestellt.

Vielen Dank für kommende Antworten
boernie53

Re: Mitgliederversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 06.09.2020

Ja, nach dem "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" kann bis Ende des Jahres auch schriftlich abgestimmt werden. Die Stimmabgabe muss dabei vor der Versammlung erfolgen.

Re: Mitgliederversammlung
von: boernie53 ()
Datum: 06.09.2020

Hallo, das ist ja Klasse. Kann aber auch nicht so gut sein.
Ich bedanke mich für die schnelle Antwort:

boernie53