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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliedsbeiträge
von: Jasmin ()
Datum: 30.08.2020

Hallo Herr Pfeffer,

aufgrund der Pandemie stand unser Vereinsleben etwas still. Es stehen ab dem 2. Quartal die Beiträge aus.
Unsere Beiträge sind in einer Beitragsordnung geregelt, lt. Satzung bestimmt die MV bei der jährlichen MV über die Höhe etc. ab.
Wir als Vorstand haben nun zu einer außerordentlichen MV geladen, um diesen Punkt zu besprechen. Schadet es der Gemeinnützigkeit, wenn die MV nun rückwirkend beschließt, dass für das 2. Quartal und evt auch für das 3. Quartal keine Beiträge gezahlt werden müssen?
Vielen Dank für die Antwort
Freundliche Grüße Jasmin

Re: Mitgliedsbeiträge
von: pfeffer ()
Datum: 30.08.2020

Da ein Verein nicht zwingend Beiträge erheben muss, kann es auch nicht gemeinnützigkeitsschädlich sein, wenn er die Beitragszahlungen aussetzt oder senkt.

Re: Mitgliedsbeiträge
von: Jasmin ()
Datum: 04.09.2020

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen