Mitgliedsbeiträge
von: Jasmin ()
Datum: 30.08.2020
Hallo Herr Pfeffer,
aufgrund der Pandemie stand unser Vereinsleben etwas still. Es stehen ab dem 2. Quartal die Beiträge aus.
Unsere Beiträge sind in einer Beitragsordnung geregelt, lt. Satzung bestimmt die MV bei der jährlichen MV über die Höhe etc. ab.
Wir als Vorstand haben nun zu einer außerordentlichen MV geladen, um diesen Punkt zu besprechen. Schadet es der Gemeinnützigkeit, wenn die MV nun rückwirkend beschließt, dass für das 2. Quartal und evt auch für das 3. Quartal keine Beiträge gezahlt werden müssen?
Vielen Dank für die Antwort
Freundliche Grüße Jasmin