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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Finanzielle Anerkennung
von: boernie53 ()
Datum: 02.08.2020

Hallo,
wir haben in der Sparte eine Trinkwasserleitung gelegt. Dabei haben sich einige wenige besonders hervorgehoben. Einige haben nichts getan und müssen laut Mitgliederbeschluß einen Betrag bezahalen, der an den geleisteten Durchschnittsstunden berechnet wird. Die vielen Stunden des Vorstandes wurden nicht mit einberechnet. Für die nachgewiesenen Stunden der wenigen und für den Vorstand soll es eine kleine finanzielle Anerkennung geben. Das soll in der nächsten MV beschlossen werden. Wir können aber die Höhen der Anerkennung noch nichts sagen, da der Einzahlungstermin erst nach der MV liegt, und wir davon die Beträge nehmen wollen. Können wir, der Vorstand,das dann entscheiden, oder muss wieder erst eine MV durchgeführt werden? Dann wäre natürlich auch der Überraschungseffekt weg.
Ich bedanke mich für die Antworten.

boernie53

Re: Finanzielle Anerkennung
von: pfeffer ()
Datum: 02.08.2020

Ist der Verein gemeinnützig? Dann dürfen "Anerkennungen" nur in Form von Vergütungen oder Annehmlichkeiten gewährt werden. Annehmlichkeiten dürfen aber nur in Sach-, nie in Geldform erfolgen.
Vergütungen wiederum können nicht im Nachhinein vereinbart werden, weil dann der Rechtsanspruch fehlt.

Re: Finanzielle Anerkennung
von: boernie53 ()
Datum: 03.08.2020

Hallo, ja der Verein ist gemeinnützig. Damit hatte ich nicht gerechnet. Gut dass ich gefragt habe. Ich bedanke mich recht herzlich!
boernie53