Re: richtige Kosten-Zuordnung Steuerbereiche
von: pfeffer ()
Datum: 28.07.2020
Der restliche satzungsgemäße Sportbetrieb mit allen damit verbundenen Kosten wird dann ja dem ideellen Bereich zugeordnet, oder?
# Ganz richtig.
- Übungsleiter / Trainer (1. Herren Zweckbetrieb, Rest ideeller Bereich?)
# Genau
- Minijobber (Physio für 1. Herren, Buchhaltung, Reinigungskraft Kabinen/Duschen)
# Physio lässt sich direkt zuordnen. Für die anderen und die folgenden Kosten.
- Kosten der Sportanlage (Platzpflege, Instandhaltung, etc.)
- Renovierungen / Repa am Vereinsheim
- Energiekosten
- Versicherungen
gilt: Es sind Gemeinkosten, die nach Nutzungsanteilen aufgeteilt werden müssen.
Bei den Duschanlagen könnte es z.B. die Zahl der Sportler bei 1. Herren und Rest sein.
- Km-Geld Erstattung (1. Herren Trainer + weitere)
# Auch hier wie oben (Übungsleiter)
- Sportkleidung / Sportgeräte (Bälle + Trainingsmaterial)
# ebenfalls nach Mannschaften (1. Herren und andere)
Wenn der Verein nicht umsatzsteuerpflichtig ist, wird aber die Aufteilung nicht kritisch sein, weil die Zuordnung ertragssteuerlich keinen Unterschied macht. Das Finanzamt wird also auch mit recht pauschalen Aufteilungsschlüsseln kein Problem haben.