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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
richtige Kosten-Zuordnung Steuerbereiche
von: Lexa68 ()
Datum: 27.07.2020

Guten Tag,

wir haben in unserem Fußballverein 10 Jugend- und 4 Herrenmannschaften. Lediglich für die 1. Herren werden Eintrittsgelder erhoben (ca. € 3.500 pro Saison) und ist somit ein Zweckbetrieb. Der restliche satzungsgemäße Sportbetrieb mit allen damit verbundenen Kosten wird dann ja dem ideellen Bereich zugeordnet, oder?
1x im Jahr haben wir ein Jugend-Turnier, bei dem ca. € 5.000 Gewinn erzielt wird (Zweckbetrieb).
Im Vereinsheim ist lediglich die Gastronomie verpachtet; der Kabinentrakt mit Duschbereich gehört nicht dazu.
Wir haben einen Stromzähler für komplettes Vereinsheim und einen für die Sportanlage (Flutlicht) sowie einen Zähler für Gas/Heizung.

Wir haben immer Schwierigkeiten mit der richtigen Zuordnung und möchten jetzt mal den Fachmann befragen :-)

Welchen Bereichen und mit welchem ca. %-Anteil müssen wir folgende Kosten zuordnen im ideellen Bereich und Zweckbetrieb?

- Übungsleiter / Trainer (1. Herren Zweckbetrieb, Rest ideeller Bereich?)
- Minijobber (Physio für 1. Herren, Buchhaltung, Reinigungskraft Kabinen/Duschen)
- Kosten der Sportanlage (Platzpflege, Instandhaltung, etc.)
- Renovierungen / Repa am Vereinsheim
- Energiekosten
- Versicherungen
- Km-Geld Erstattung (1. Herren Trainer + weitere)
- Sportkleidung / Sportgeräte (Bälle + Trainingsmaterial)

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Re: richtige Kosten-Zuordnung Steuerbereiche
von: pfeffer ()
Datum: 28.07.2020

Der restliche satzungsgemäße Sportbetrieb mit allen damit verbundenen Kosten wird dann ja dem ideellen Bereich zugeordnet, oder?

# Ganz richtig.

- Übungsleiter / Trainer (1. Herren Zweckbetrieb, Rest ideeller Bereich?)
# Genau

- Minijobber (Physio für 1. Herren, Buchhaltung, Reinigungskraft Kabinen/Duschen)
# Physio lässt sich direkt zuordnen. Für die anderen und die folgenden Kosten.
- Kosten der Sportanlage (Platzpflege, Instandhaltung, etc.)
- Renovierungen / Repa am Vereinsheim
- Energiekosten
- Versicherungen
gilt: Es sind Gemeinkosten, die nach Nutzungsanteilen aufgeteilt werden müssen.
Bei den Duschanlagen könnte es z.B. die Zahl der Sportler bei 1. Herren und Rest sein.
- Km-Geld Erstattung (1. Herren Trainer + weitere)
# Auch hier wie oben (Übungsleiter)
- Sportkleidung / Sportgeräte (Bälle + Trainingsmaterial)
# ebenfalls nach Mannschaften (1. Herren und andere)

Wenn der Verein nicht umsatzsteuerpflichtig ist, wird aber die Aufteilung nicht kritisch sein, weil die Zuordnung ertragssteuerlich keinen Unterschied macht. Das Finanzamt wird also auch mit recht pauschalen Aufteilungsschlüsseln kein Problem haben.