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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Entlastung des Vorstandes vor JHV
von: Lexa68 ()
Datum: 26.07.2020

moin,

kann ein Vereinsmitglied ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung den Vorstand vor der Durchführung der MV per schriftlicher Stimmenabgabe entlasten?
Bei Beschlüssen ist es ja vorerst (bis 31.12.20) einfach und ohne weiteres möglich, aber für die Entlastung des Vorstandes müsste man ja eigentlich erst den Bericht des Kassenprüfers und anschließend den Antrag auf Entlastung abwarten, oder?
Etatentwurf- bzw. Ergebnis würde mit der Einladung verschickt werden.

Danke + Gruß

Re: Entlastung des Vorstandes vor JHV
von: pfeffer ()
Datum: 26.07.2020

Bis Ende 2020 ist das nach dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ tatsächlich ohne spezielle Satzungsregelung möglich.
Wie das Mitglied an die Informationen kommt, um sein Stimmrecht sachkundig ausüben zu können, bleibt dem Verein überlassen. Das Mitglied darf natürlich auch ohne Sachkenntnis abstimmen.
Auch in anderen Fällen müsse sich die Mitglieder ja sachkundig machen können. Die Entlastung ist insofern kein Sonderfall.