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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
komnbinierte Mitgliederversammlung - Online + Präsenzversammlung
von: Lexa68 ()
Datum: 26.07.2020

Guten Tag,

wir sind ein reiner Fußballverein mit 370 Mitgliedern und planen für Anfang September unsere JHV. Erfahrungsgemäß kommen immer so ca. 80 stimmberechtigte Mitglieder. Im Vereinsheim können wir es aber aufgrund Corona nicht abhalten und einen anderen geeigneten Ort haben wir leider nicht.
Dürfen wir eine kombinierte Versammlung durchführen, d.h. in der Einladung darauf hinweisen, dass ca. 30 Leute maximal im Vereinsheim teilnehmen könnten (mit vorheriger schriftlicher Anmeldung) und der Rest über elektronische Kommunikation (technische Voraussetzungen wären vorhanden).

Danke + Gruß

Re: komnbinierte Mitgliederversammlung - Online + Präsenzversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 26.07.2020

Eine kombinierte Stimmabgabe ist nach aktueller Gesetzeslage möglich. Ich halte es aber nicht für zulässig, nur einen Teil der Mitglieder für die Präsenzversammlung zuzulassen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Der Verzicht auf die Teilnahme müsste also freiwillig sein.
Wenn also nicht alle Mitglieder vor Ort sein können, kommt nur eine virtuelle Teilnahme für alle in Frage.

Re: komnbinierte Mitgliederversammlung - Online + Präsenzversammlung
von: Lexa68 ()
Datum: 26.07.2020

OK, danke.

Und wenn wir vorher abfragen, wer ins Vereinsheim kommen würde und wer lieber online teilnehmen möchte, und dabei herauskommt, dass es eh nur ca. 30 Leute im Vereinsheim wären?
Dann würden ja ALLE teilnehmen...

Re: komnbinierte Mitgliederversammlung - Online + Präsenzversammlung
von: pfeffer ()
Datum: 27.07.2020

Es gilt wie immer: Wenn niemand Einwände hat, kann man auch gegen Satzung oder Gesetz verstoßen. Rechtsmittel haben hier ja nur Mitglieder.