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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
JHV Einladung
von: DirkD ()
Datum: 22.07.2020

Einen schönen Tag wünsche ich allen und habe zunächst mal eine Frage.

Wenn ich eine Mitgliederversammlung einberufe, bzw. dazu einlade muss ich mich exakt an die Satzung halten oder kann ich dies auch gleichwertig ausgleichen.
Also die Frage bezieht sich darauf. In unserer Satzung steht das wir die Einladungen an die zuletzt bekannte Adresse senden müssen.

Muss dies über den Postweg geschehen oder kann ich die Briefe auch selbst einwerfen? So gut wie alle Mitglieder wohnen in einem kleinen Umfeld. Damit würde sich diese Möglichkeit ergeben.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

MfG

Re: JHV Einladung
von: Rosa ()
Datum: 22.07.2020

Wenn Sie die Briefe selbst in die jeweiligen Briefkästen stecken, ist das in Ordnung. Vorsichtshalber würde ich einen Zeugen mitnehmen.

Re: JHV Einladung
von: DirkD ()
Datum: 28.07.2020

Vielen dank Rosa für deine Antwort

Liebe Grüße



Edited 1 time(s). Last edit at 28.07.2020 by DirkD.