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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung Mindestrechte
von: Janick ()
Datum: 22.07.2020

Guten Morgen,

kann man per Satzung die Zuständigkeit ALLER Vereinsangelegenheiten auf den Vorstand übertragen (also auch Satzungsänderungen, Zweckänderung, Vereinsauflösung, Mitgliedsbeiträge, ...), oder gibt es bestimmte Aufgaben, die die Mitgliederversammlung zwingend haben muss? Wenn das möglich wäre, dann wäre ja die Mitgliederversammlung obsolet?


Grüße
Janick

Re: Mitgliederversammlung Mindestrechte
von: pfeffer ()
Datum: 22.07.2020

Was von den genannten Punkten nicht dem Vorstand übertragen werden kann, ist die Auflösung des Vereins.
Auch die Abberufung des Vorstands muss der MV vorbehalten bleiben.

Re: Mitgliederversammlung Mindestrechte
von: Rosa ()
Datum: 22.07.2020

Janik, um keinen Unfrieden bei den Mitgliedern zu erzeugen, ist es besser, dass die MV über einen sehr großen Teil der Aufgaben etc. entscheidet und nicht der Vorstand.
Beispiel:
Mitgliedsbeitrag ist z.Z. 10 EUR/Mitgl. jetzt entscheidet der Vorstand: 20 EUR/Mitgl.

Ich glaube die Mitglieder wären damit nicht einverstanden.