Vereinsrecht - Antrag zur Jahreshaupversammlung
von: ML ()
Datum: 16.07.2020
Hallo,
ich wurde aufgrund eines Sterbefalls kommissarisch als 2.Vorsitzender bis zur nächsten Wahl eingesetzt.
Jetzt habe ich gleich die erste Hürde: es wurde von einem bzw. zwei Mitglieder ein Antrag zur Jahreshauptversammlung eingereicht. Also ich kenne die Namen der Antragssteller, diese wollen aber aufgrund evtl Anfeindungen im Verein anonym bleiben.
Jetzt wurde das in einer Vorstandssitzung beprochen - auch hier habe ich den Antrag vertraulich behandelt. Es handelt sich um einen Antrag, eine Ausstellung, die wir seit Jahren mit einem anderen Verein machen, und es seit Jahren zu Unstimmigkeiten kommt, alleine duchzuführen.
Zwei der Vorstansmitglieder sind auch Mitglied in dem anderen Verein und sagen nun, dass Anträge, die fristgerecht eingegangen sind aber anonym sind, nichtig sind und somit nicht zur Abstimmung in der Jahreshauptversammlung zugelassen werden müssen/dürfen.
Ich habe im Internet recherchiert, jedoch nur über Formen und Fristen, jedoch nichts über Anonymität gelesen.
Über eine Antwort wäre ich dankbar, damit diese Sache rechtskonform abgehandelt werden kann