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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Stimmrecht
von: FreiMut ()
Datum: 12.07.2020

Guten Tag,

wir führen demnächst eine Mitgliederversammlung durch. Es gibt 2 Anträge von potentiellen Neu-Mitgliedern.

In der Versammlung soll über diese Anträge abgestimmt, aber auch der Vorstand neu gewählt werden. Da aus dem aktuellen Vorstand ein Mitglied zurückgetreten ist.

Dürfen die 2 neuen Mitglieder nach ihrer Aufnahme sofort mit abstimmen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Melanie

Re: Stimmrecht
von: pfeffer ()
Datum: 12.07.2020

Das Stimmrecht haben die Mitglieder mit Beginn der Mitgliedschaft. Die Frage ist also einzig, wann die Mitgliedschaft beginnt. Das kann die Satzung speziell regeln.
Ansonsten gilt: Die Mitgliedschaft ist ein zweiseitiger Vertrag. Er entsteht durch Antrag und Annahme. D.h. die Mitgliedschaft beginnt, wenn der Vorstand den Mitgliedschaftsantrag bestätigt hat, also z.B. mit Zugang eines entsprechenden Schreibens.

Re: Stimmrecht
von: FreiMut ()
Datum: 19.07.2020

Der Vorstand ist zu zweit vertretungsberechtigt. Darf auch der aktuelle Vorstand der nur aus einem Mitglied besteht die Aufnahme schon vor der Mitgliedsvrsammlung bestätigen?

Re: Stimmrecht
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2020

Auf jeden Fall ist die Aufnahme wirksam, wenn das Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt ist.