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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederrechte
von: attofi1 ()
Datum: 07.07.2020

Hallo,

in unserem Verein gibt es laut Satzung ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder. Die Rechte der Fördermitglieder können per Vereinsordnung eingeschränkt werden, so steht es in der Satzung.

Können wir in einer Vereinsordnung die Fördermitgliedschaft intern nochmal in verschiedene Gruppen aufteilen, die unterschiedliche Rechte haben?

Beispiel:
Person A ist Fördermitglied und kommt in die Gruppe A mit vielen Rechten
Person B ist Fördermitglied und kommt in die Gruppe B mit weniger Rechten

Danke!

attofi

Re: Mitgliederrechte
von: pfeffer ()
Datum: 07.07.2020

Schon die Regelung, dass eine Vereinsordnung die Rechte der Fördermitglieder festlegt, ist unwirksam. Das kann nur die Satzung regeln.
Deswegen kann auch die weitere Unterteilung der Fördermitglieder nur per Satzung geregelt werden.