Anfrage
von: boernie53 ()
Datum: 06.07.2020
Hallo, es gibt bei uns Parzellen, die von zwei Personen (Ehepaar o.ä.) gepachtet sind. Nun hat ein Pächter so einer Parzelle für sein persönliches Fehlverhalten eine Abmahnung bekommen. Daraufhin trat er aus dem Verein aus. Wir wollen nun mit seiner Ehefrau, die Mitglied und Mitpächter ist, einen neuen Pachtvertrag machen, bzw. ihren Mann vom alten Pachtvertrag streichen. In der Satzung heißt es : ,, Die Pächter sind Gesamtschuldner.
Willenserklärungen werden wirksam, wenn sie auch nur einem Pächter zugehen. Jeder Pächter hat sich Willenserklärungen und Verfehlungen so anrechnen zu lassen, als ob sie an seiner eigenen Person entstanden sind."
Frage: Betrifft unsere Abmahnung die Ehefrau genauso, obwohl wir ihren Mann gemeint haben?
Abzusehen ist ja, dass sich nicht viel verändert, da er ja genauso in dem Garten herumwerkeln wird, wie vorher. Eben nur als Gast.
Die Abmahnung betraf sein Verhalten: Wir hatten ohne Personen zu benennen am schwarzen Brett hingewiesen , dass seine zu Ruhezeiten ständig auftretenden Klopfgeräsche zu unterlassen sind.. Daraufhin machte er überall, auch nach außen, Aushänge, die den Vorstand beleidigten und diesem, verschiedene Sachen unterstellten.
Für Antworten schon vorher herzlichen Dank,
boernie53