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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Anfrage
von: boernie53 ()
Datum: 06.07.2020

Hallo, es gibt bei uns Parzellen, die von zwei Personen (Ehepaar o.ä.) gepachtet sind. Nun hat ein Pächter so einer Parzelle für sein persönliches Fehlverhalten eine Abmahnung bekommen. Daraufhin trat er aus dem Verein aus. Wir wollen nun mit seiner Ehefrau, die Mitglied und Mitpächter ist, einen neuen Pachtvertrag machen, bzw. ihren Mann vom alten Pachtvertrag streichen. In der Satzung heißt es : ,, Die Pächter sind Gesamtschuldner.
Willenserklärungen werden wirksam, wenn sie auch nur einem Pächter zugehen. Jeder Pächter hat sich Willenserklärungen und Verfehlungen so anrechnen zu lassen, als ob sie an seiner eigenen Person entstanden sind."
Frage: Betrifft unsere Abmahnung die Ehefrau genauso, obwohl wir ihren Mann gemeint haben?
Abzusehen ist ja, dass sich nicht viel verändert, da er ja genauso in dem Garten herumwerkeln wird, wie vorher. Eben nur als Gast.
Die Abmahnung betraf sein Verhalten: Wir hatten ohne Personen zu benennen am schwarzen Brett hingewiesen , dass seine zu Ruhezeiten ständig auftretenden Klopfgeräsche zu unterlassen sind.. Daraufhin machte er überall, auch nach außen, Aushänge, die den Vorstand beleidigten und diesem, verschiedene Sachen unterstellten.
Für Antworten schon vorher herzlichen Dank,
boernie53

Re: Anfrage
von: Rosa ()
Datum: 06.07.2020

Eine Abmahnung am schwarzen Brett sollte auch ohne Namen nicht statt finden, besser an den/die Pächter schriftlich (zwecks Nachweis).

Der Mann ist weiterhin Pächter, somit ist das Ehepaar Gesamtschuldnerisch und alle Rechnungen sind an beide zu richten. Dies betrifft auch die Abmahnung, wenn es zu Pflichtverletzungen gegen den Pachtvertrrag kommt..


Folgende Punkte sind in die Kündigung nach Abmahnung bzw. in der Abmahnung notwendig:

Name und Anschrift aller Pächter und Verpächter
Nennung der Pflichtverletzung (Kündigungsgrund)
Frist, zu der die Kündigung erfolgt (§ 8 bzw. 9 BKlgG)
Bezugnahme auf Abmahnung
Hinweis auf Widerspruchsrecht

Da die Abmahnung nur an den Mann gegangen ist, ist eine Kündigung nicht möglich.

Beweise sammeln.

Es nützt euch auch nix, wenn ihr das Pachtverhältnis mit der Frau weiterführt. Denn der Mann wird den Garten auch weiterhin nutzen bzw. wenn ihr ein Hausverbot gegen den Mann erteilt, wird die Frau ihn einladen in den Garten und ihr könnt nix tun.

Re: Anfrage
von: boernie53 ()
Datum: 06.07.2020

Danke für die Antwort. Aber zur Richtigstellung. Wir hatten am schwarzen Brett unter anderem nur beschrieben , dass man immer damit rechnen muss, dass aus der entsprechender Parzelle auch mal kurz vor und nach zweiundzwanzig Uhr Holzhack- und andere Klopfgeräusche hörbar sein können. Darufhin rastete er aus, machte besagte Aushänge, die eigentlich hätten zu einem Ausschluß führen können. Wir schickten eine Abmahnung zu ihm nach Hause.
Diese Abmahnung war aber eben nicht an Familie ... oder Gartenfreunde ... gerichtet, sondern konkret an ihn, weil er diesen Mist verzapft hat und eigentlich immer der Hauptansprechpartner war, bei Vereins- und Pachtsachen.

boernie53