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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung aber kein Mitglied kommt
von: Lichtblick ()
Datum: 06.07.2020

Wir sind ein Tierschutzverein, gegründet in 2018 und unsere wenigen Mitglieder wohnen verstreut in Deutschland. Eine bereits angesetzte Mitgliederversammlung in 2019 wurde von Seiten des Vorstandes wegen mangelnder Beteiligung der Mitglieder auf dieses Jahr verschoben. Außer dem Vorstand wird wohl auch dieses Jahr kein Mitglied zur Versammlung kommen. Eigentlich stehen Vorstands - Neuwahlen und Wahl Kassenprüfer an. Auch würden wir gerne als Vorstand mal entlastet werden. Wie sieht das jetzt aus ? gerade im Hinblick auf die Entlastung des Vorstandes, denn das wollte das Finanzamt auch wissen.

Wir als Vorstand möchten ja gerne eine ordentliche Versammlung abhalten aber...………….. Wir können uns ja schlecht selbst entlasten.

Re: Mitgliederversammlung aber kein Mitglied kommt
von: pfeffer ()
Datum: 06.07.2020

Kommt denn nicht ein einziges Mitglied? Das würde ja genügen, wenn die Satzung keine Beteiligungsquorun vorsieht. Eine ordnungsgemäß eingeladene Versammlung kann auch der Vorstand allein durchführen. Der Entlastungbeschluss geht natürlich nicht. Aber wenn sich die Mitglieder so wenig für die Vereinsarbeit interessieren, wird das kein Problem sein. Das Finanzamt jedenfalls braucht keinen Entlastungsbeschluss.

Re: Mitgliederversammlung aber kein Mitglied kommt
von: Rosa ()
Datum: 06.07.2020

Lichtblick schrieb:
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> Wir sind ein Tierschutzverein, gegründet in 2018 und unsere wenigen Mitglieder wohnen verstreut in
Deutschland. Wir als Vorstand möchten ja gerne eine ordentliche Versammlung abhalten aber...………….. Wir können uns ja schlecht selbst entlasten.<

Wenn die Mitglieder in ganz Deutschland verteilt sind, kann ich es nachvollziehen, wenn sie nicht erscheinen.
Wie sieht es denn aus, wenn ihr eine Vollmacht euch von den jeweiligen Mitgliedern geben lasst. Hier ist natürlich die Frage, ob die Satzung dies vorsieht.
Entscheidung über Beschlüssse könnt ihr euch auch schriftlich geben lasssen.

Das FA fragt zwar nicht nach der Entlastung, aber wenn irgendwann ein Mitglied sich auflehnt, dann steht ihr weiterhin in der Haftung.

Re: Mitgliederversammlung aber kein Mitglied kommt
von: pfeffer ()
Datum: 06.07.2020

>> aber wenn irgendwann ein Mitglied sich auflehnt, dann steht ihr weiterhin in der Haftung.

Nein, eine Inhaftungnahme bedarf eines Mehrheitsbeschlusses der MV. Der Vorstand haftet gegenüber dem Verein, nicht gegenüber den Mitgliedern.
Außerdem ist Voraussetzung für die Haftung, dass der Verein nachweisbar geschädigt wurde.