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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bearbeitungszeit Mitgliedsantrag
von: schlsebOW ()
Datum: 05.07.2020

Hallo Hr. Pfeffer,
ich würde gerne wissen, ob es gesetzlicherseits einen Anspruch des Mitglieds auf eine bestimmte Bearbeitungsfrist von Mitgliedsanträgen gibt? (a)
Hintergrund: Bei uns hat sich die Praxis etabliert, dass die Antragsteller erst nach 3 Monaten die Bestätigung erhalten, quasi als eine Art Probezeit. Die Antragsteller, werden darauf bei Interesse an der Mitgliedschaft mündlich hingewiesen, aber in der Satzung ist dies nicht gesondert erwähnt, dort heißt es nur:

"Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam."

Im Moment gehe ich davon aus, dass dies so möglich ist, in der Konsequenz aber auch der Tag der Bestätigung der Mitgliedschaft als Stichtag für die Beitragsermittlung herangezogen werden muss. (>>Pflichten erst mit vollen Rechten)
Unsere ursprüngliche Idee war diesbezüglich, den Beitrag zum Zeitpunkt der Annahme rückwirkend ab Antragsstellung zu berechnen. Das halte ich mittlerweile aber für nicht zulässig mit unserer jetzigen Satzung.

Wäre dies mit einer Satzungsänderung und Regelung einer expliziten Probezeit möglich? (b)

Freundliche Grüße
schlsebOW

Re: Bearbeitungszeit Mitgliedsantrag
von: pfeffer ()
Datum: 06.07.2020

Eine Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Das liegt schon daran, dass es keine Aufnahmepflicht gibt.
Der Beitritt wird erst mit Bestätigung durch den Verein wirksam, es sei denn die Satzung regelt das anders.
Auch die Beitragspflicht beginnt erst dann..

Die Satzung kann Probezeiten u.ä. festlegen. Das kann aber nur die Satzung, weil es hier um grundlegende Mitgliederrechte und -pflichten geht.

Re: Bearbeitungszeit Mitgliedsantrag
von: Rosa ()
Datum: 06.07.2020

Nicht jede Satzung kann eine Probezeit festlegen, wie z.B. wenn der Verein unter dem BKlgG liegt.

Ansonsten wie Herr Pfeiffer schon schrieb,