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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
JHV
von: Manuel ()
Datum: 25.06.2020

Hallo,

Wir hatten unsere jährliche JHV coronabedingt abgesagt.
Könnte man um Aufwand zu sparen diese im Jahr 2021 erst machen? Also dann für 2019 und 2020 auf einmal?

Gruß

Re: JHV
von: pfeffer ()
Datum: 25.06.2020

Grundsätzlich ja. Falls die Mitglieder Einwände haben, bleibt Ihnen nur das Minderheitengehren. Externe Verpflichtungen zur Durchführung der MV gibt es nicht.

Re: JHV
von: Manuel ()
Datum: 25.06.2020

Ok danke für die Info - das man nun ausnahmsweise (Corona) aussetzt, dürfte also auch keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit haben?

Re: JHV
von: pfeffer ()
Datum: 25.06.2020

Nein, mit der Gemeinnützigkeit hat das nicht zu tun.
Ich habe einen Verein, der hat noch nie eine MV gemacht und ist seit über 15 Jahren gemeinnützig.

Re: JHV
von: Manuel ()
Datum: 25.06.2020

Ok danke, hatte nur Bedenken, dass das als Satzungsverstoss ausgelegt werden könnte, da man hier ja sagt, dass man jährlich bis zum 31.3. die JHV durchführen wird .

Re: JHV
von: pfeffer ()
Datum: 25.06.2020

Damit das Bedeutung hätte, müsste der Satzungsverstoß ja gemeinnützigkeitsrelevant sein. Das ist hier wohl nicht der Fall.

Re: JHV
von: Manuel ()
Datum: 25.06.2020

Danke schonmal für die super Hilfe - hieraus ergibt sich eine weitere und letzte Frage: In der Satzung steht, dass die Wahl des Vorstands in jeder zweiten ordentlichen JHV erfolgt. Wir hätten im Q1-2020 also Vorstandsneuwahlen gehabt. Amtszeit wäre dann bis zur übernächsten JHV - also 2022. Wenn wir nun die nächste JHV für 19 und 20 erst ein Jahr später abhalten (Q1-2021), dann wäre die nächste Neuwahl ebenfalls 2022, da die übernächste.
Sehe ich das richtig?

Re: JHV
von: pfeffer ()
Datum: 25.06.2020

Wenn die Satzung das so regelt, ja.
Gibt es eine Amtszeitverlängerungsklausel in der Satzung?

Re: JHV
von: Manuel ()
Datum: 25.06.2020

Nein, dazu gibt es keine Regelung.

Re: JHV
von: Rosa ()
Datum: 25.06.2020

pfeffer schrieb:
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> Ich habe einen Verein, der hat noch nie eine MV gemacht und ist seit über 15 Jahren gemeinnützig.>

Dann ist der Vorstand seit 15 Jahren nicht entlastet und es fanden demzufolge auch keine Wahlen statt.
Kann ich mir nicht vorstellen.

Re: JHV
von: Rosa ()
Datum: 25.06.2020

Manuel schrieb:
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> Nein, dazu gibt es keine Regelung.

Schau mal hier rein, zwecks Amtszeit vereinsknowhow.de/kurzinfos/corona.htm

Das Covid 19 Gesetz Artikel 2 ist nur bis 31.12.2020 begrenzt. D.H. die Wahl des neuen Vorstandes ist noch in diesem Jahr fällig.
In vielen Bundesländern ist die Versammlungsfreiheit wieder gegeben, aber mit Abstand.

Re: JHV
von: pfeffer ()
Datum: 25.06.2020

Dann ist der Vorstand seit 15 Jahren nicht entlastet und es fanden demzufolge auch keine Wahlen statt.
Kann ich mir nicht vorstellen.

# Da fehlt es an Phantasie und entsprechender Satzungsgestaltung.
Die Entlastung des Vorstand ist gesetzlich nicht erforderlich. Der Vorstand kann auf unbestimmte Zeit bestellt werden.