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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Verein als Gesellschafter einer gUG
von: Christine Roth ()
Datum: 22.06.2020

Hallo,

wir sind ein gemeinnütziger Verein im Bereich Kultur und möchten als Verein Gesellschafter einer neu zu gründenden gemeinnnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) ebenfalls im Bereich der Kultur werden. Um evtl. Probleme für den Verein auszuschließen, stellen sich hier vorab ein paar Fragen:
1. Muss das Vorhaben aus Vereinssicht vorher mit Finanzamt und ggf. Gericht geklärt, bzw. dort irgendwie angemeldet werden?
2. Kann der Vorstand des Vereins beschließen, Gesellschafter zu werden, oder muss es einen Beschluss der Mitgliederversammlung geben?
3. Wer bestimmt die natürliche Person, die den Verein in der Gesellschafterversammlung vertritt? Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung? Muss diese Person ein Vorstandsmitglied des Vereins sein?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
VG
Christine Roth

Re: Verein als Gesellschafter einer gUG
von: pfeffer ()
Datum: 22.06.2020

# 1. Muss das Vorhaben aus Vereinssicht vorher mit Finanzamt und ggf. Gericht geklärt, bzw. dort irgendwie angemeldet werden?

Nein. Wichtig ist aber die Mittelaufbringung für den Stammkapitalanteil gemeinnützigkeitskonform zu gestalten

# 2. Kann der Vorstand des Vereins beschließen, Gesellschafter zu werden, oder muss es einen Beschluss der Mitgliederversammlung geben?

Das wird von der Höhe der Einlage abhängen.


# 3. Wer bestimmt die natürliche Person, die den Verein in der Gesellschafterversammlung vertritt?

Das ist automatisch der Vorstand des Vereins

Re: Verein als Gesellschafter einer gUG
von: Christine Roth ()
Datum: 26.06.2020

Herzlichen Dank Herr Pfeffer für die raschen Antworten. Leider komme ich aus beruflichen Gründen heute erst dazu, darauf zu reagieren.
Bzgl. #3. ergaben sich noch mal folgende Zusatzfragen:


Da unser vertretungsberechtigter Vorstand aus 4 Personen besteht, von denen jeweils 2 gemeinschaftlich den Verein nach außen vertreten, würde das unserer Auffassung nach bedeuten, dass diese beiden Personen in den Gesellschafterversammlungen anwesend sind, aber zusammen nur 1 Stimmrecht ausüben. Außerdem kann es sein, dass sich diese 2-Personen-Konstellation theoretisch von Versammlung zu Versammlung immer wieder anders zusammen setzen kann.
Verstehen wir das richtig?

>
> # 3. Wer bestimmt die natürliche Person, die den
> Verein in der Gesellschafterversammlung vertritt?
>
> Das ist automatisch der Vorstand des Vereins

Re: Verein als Gesellschafter einer gUG
von: pfeffer ()
Datum: 26.06.2020

Da unser vertretungsberechtigter Vorstand aus 4 Personen besteht, von denen jeweils 2 gemeinschaftlich den Verein nach außen vertreten, würde das unserer Auffassung nach bedeuten, dass diese beiden Personen in den Gesellschafterversammlungen anwesend sind, aber zusammen nur 1 Stimmrecht ausüben.

# Ganz richtig.

Außerdem kann es sein, dass sich diese 2-Personen-Konstellation theoretisch von Versammlung zu Versammlung immer wieder anders zusammen setzen kann.

#Ja, das ist möglich.
In der Regel wird ja den Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung ein Beschluss des Vorstands vorangehen.