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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haftung des Vorstands bei Corona Verstößen.
von: Ralf ()
Datum: 20.06.2020

Hallo, ich habe mal eine Frage zum Thema Corona und Haftung.

Beispiel, der Vorstand hat ein konzept erstellt, es wird mit Schildern auf Abstandsregeln und Hygieneregeln aufmerksam gemacht etc.

Nach dem Übungsbetrieb bleiben noch einige Mitglieder zusammen und nehmen sich Verbotenerweise Getränke aus dem Vereinsheim und verzehren diese gemeinsam zu dicht aneinander auf der Terrasse. Ich habe jetzt irgendwo gelesen das die Mitglieder eine Strafe von ca 150 € zu zahlen haben und der verantwortliche des Vereins, also der 1 Vorsitzende ein Bußgeld von bis zu 5000 € erwarte, auch wenn er nicht vor Ort war. Ist das so richtig??

Re: Haftung des Vorstands bei Corona Verstößen.
von: Rosa ()
Datum: 21.06.2020

Das mit den Strafen ist korrekt - siehe Link: bussgeldkatalog.org/corona/

Wenn die Mitglieder, die Regeln nicht einhalten und der Vorsitzende nicht anwesend ist, dann kann er auc nicht bestraft werden. Das Bußgeld wird nicht dem Vorsitzenden auferlegt, sondern dem Verein.

Der Vorsitzende sollte noch einmal darauf hinweisen, ansonsten wenn er die Namen erfahren hat, eine Abmahnung erteilen.