Re: Haftung des Vorstands bei Corona Verstößen.
von: Rosa ()
Datum: 21.06.2020
Das mit den Strafen ist korrekt - siehe Link: bussgeldkatalog.org/corona/
Wenn die Mitglieder, die Regeln nicht einhalten und der Vorsitzende nicht anwesend ist, dann kann er auc nicht bestraft werden. Das Bußgeld wird nicht dem Vorsitzenden auferlegt, sondern dem Verein.
Der Vorsitzende sollte noch einmal darauf hinweisen, ansonsten wenn er die Namen erfahren hat, eine Abmahnung erteilen.