Re: Pflicht zur Mitgliederversammlung auch 2020 (Corona)
von: Th. Krämer ()
Datum: 23.06.2020
Hallo zusammen,
in dem Zusammenhang auch ein paar fragen:
1) Wenn die Satzung vorsieht, dass jährlich eine MGV stattfinden muss, ich sie aber laut "Corona Dokument" ins nächste Jahr verschieben kann, findet sie doch nicht jährlich statt? Muss ich dann im nächsten Jahr 2 MGV machen? Eine für 2020 und eine für 2021?
2) Wenn Verschieben ins nächste Jahr geht, wer kann das entscheiden? Reicht ein VS Beschluss oder müssen wir alle Mitglieder anschreiben inkl. Frist zur Rückgabe eine Meinung?
3) Bedeutet dieser Passus:
(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne
Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte
im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
das der Vorstand z.B. die MGV offline durchführen kann (an alle Mitglieder wir eine Powerpoint mit allen Themenkomplexen zugestellt. Die Stellen wo es Abstimmungen, Entlastungen etc. gibt werden gesondert markiert und in Summe jedem Mitglied in Form eine Wahlzettels zur Verfügung gestellt. Das Mitglied kann seine Wahl dann per Post zusenden oder an einem elektronischen Abstimmverfahren teilnehmen.
Nach Auswertung aller Wahlstimmen wird eine Ergebnisprotokoll erstellt.
Ist das so möglich und kann der Vorstand eine solche MGV Durchführung selber beschließen?
Danke
Vorab Danke für Eure Unterstützung.
LG
Th. Krämer