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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Änderung der Satzung - Mitgliederversammlung
von: Ramona ()
Datum: 12.06.2020

Hallo in die Runde,

in der Satzung eines gemeinnützigen Vereins steht geschrieben:

"Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr, möglichst im letzten Quartal, abgehalten."

Seit Bestehen des Vereins wurden die jährlichen Mitgliederversammlungen immer im 4. Quartal des Jahres abgehalten. Nun wird beabsichtigt diese schon im 2. Quartal durchzuführen.

Frage: Ist dies mit diesem Satz in der Satzung vereinbar oder muß die Satzung evtl. geändert werden? Kann man dieses zeitliche Festhalten ganz aus der Satzung streichen und nur vermerken, dass 1 x im Jahr eine Mitgliederversammlung durchgeführt wird?

Viele Grüße

Ramona

Re: Änderung der Satzung - Mitgliederversammlung
von: Rosa ()
Datum: 12.06.2020

Ramona schrieb:
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> "Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr, möglichst im letzten Quartal, abgehalten."
Frage: Ist dies mit diesem Satz in der Satzung vereinbar oder muß die Satzung evtl. geändert werden?>

Die MV kann auch im III: Quartal abgehalten werden, da in eurer Satzung steht "möglichst". Es steht nicht M U S S.

> Kann man dieses zeitliche Festhalten ganz aus der Satzung streichen und nur vermerken, dass
1 x im Jahr eine Mitgliederversammlung durchgeführt wird?>

Ja, es braucht keine Terminisierung.