Re: Änderung der Satzung - Mitgliederversammlung
von: Rosa ()
Datum: 12.06.2020
Ramona schrieb:
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> "Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr, möglichst im letzten Quartal, abgehalten."
Frage: Ist dies mit diesem Satz in der Satzung vereinbar oder muß die Satzung evtl. geändert werden?>
Die MV kann auch im III: Quartal abgehalten werden, da in eurer Satzung steht "möglichst". Es steht nicht M U S S.
> Kann man dieses zeitliche Festhalten ganz aus der Satzung streichen und nur vermerken, dass
1 x im Jahr eine Mitgliederversammlung durchgeführt wird?>
Ja, es braucht keine Terminisierung.