Re: Vereinsunterlagen
von: JuergenK ()
Datum: 17.06.2020
Meine Einschätzung:
Wenn sie vom Amt zurückgetreten ist, vermute ich, dass sie danach kein weiteres Amt mehr innehat, also ist sie nunmehr 'gewöhnliches' Mitglied.
Es kommt nun auf die genaue Reihenfolge der Vorkommnisse an: (a) Kopie machen; (b) Rücktritt erklären (wem gegenüber wurde dies eigentlich erklärt ?)
Wenn (a) nach (b) geschehen ist, wäre dem Verein eigentlich ein Verstoss gegen die DSGVO (oder ist es sogar das Datenschutz-Gesetzt als solches) vorzuwerfen, weil er [der Verein, der Vorstand] es ermöglicht hat, dass ein "gewöhnliches" Mitglied überhaupt [noch] an die Technik (PC und die entsprechenden Programme) herankommen konnte. Eigentlich ist mit Rücktritt vom Amt SOFORT jeglicher Zugang zu den inneren Verwaltungsräumen (und somit zu der elektr. Datenverarbeitung) zu unterbinden.
Wenn (a) vor (b) geschehen ist, ergibt sich zwar auch die Frage: warum kann jemand "einfach so" eine Festplatte an den Verwaltungs-PC anschliessen und eine Kopie machen? Gibt es da kein 4-Augen-Prinzip, oder getrennte Passwörter für verschiedene Aufgabenbereiche (keinen abschliessbaren Raum)? Und ferner, da die ausgeschiedene Dame die Kopie nun schon aus freien Stücken zugegeben hat : es ist seitens des Vorstandes die sofortige Herausgabe der Festplatte anzufordern, notfalls muss man sich aber tatsächlich bei einem Fachanwalt beraten lassen (hoffentlich hat euer Verein eine gute Rechtsschutzversicherung).