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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsunterlagen
von: E.Binder ()
Datum: 11.06.2020

Hallo,

in unserem Verein ist die stellvertretende Vorsitzende zurückgetreten. Sie hat laut ihrer eigenen Aussage alle Vereinsunterlagen nochmal auf einer externen Festplatte gespeichert. Meine Frage ist, ob sie berechtigt war das zu tun und wie weit sie nach ihrem Rücktrit auf die Unterlagen noch zugreifen darf. Meiner Meinung nach müsste sie alle Unterlagen dem Nachfolger übergeben. Auch die Festplatte.

Vielen Dank
E. Binder

Re: Vereinsunterlagen
von: pfeffer ()
Datum: 11.06.2020

Ich sähe hier nur datenschutzrechtliche Beschränkungen. Das betrifft aber nur personenbezogene Daten.
Der Herausgabeanspruch des § 667 BGB ist erfüllt, auch wenn das Vorstandsmitglied eine Kopie behält.
Der Streit darum ist ohnehin müßig, weil sich nicht nachweisen lässt, ob weitere Kopien existieren.

Re: Vereinsunterlagen
von: Rosa ()
Datum: 11.06.2020

pfeffer schrieb:
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> Der Herausgabeanspruch des § 667 BGB ist erfüllt, auch wenn das Vorstandsmitglied eine Kopie
behält.
Der Streit darum ist ohnehin müßig, weil sich nicht nachweisen lässt, ob weitere Kopien existieren.>

Nur weil die Unterlagen in Papierform übergeben worden ist, sehe ich den Herausgabeanspruch nicht als erfüllt.
Wer weiß, was auf der Festplatte drauf ist?! In dem einen oder anderem Fall sind es personenbezogene Daten.
Ich würde mir die Festplatte geben lassen, soweit dies eine Externe ist. Sind die Daten auf der Festplatte des Comouters - geht die Übergabe nicht. Denn du weißt nicht, ob auf diesen Computer auch privates gespeichert worden ist.

Es gibt nur 2 Möglichkeiten entweder:
1. Kopie der Daten auf einen Vereinscomputer und dann Löschung der Daten auf dem Privaten des ehemaligen Vorstandsmitglied
hier: bei normaler Löschung ist es durchaus möglich, dass man Daten wieder herstellen kann.
2. Kopie der Vereins-Daten und der Privaten - dann mit einem speziellen Programm Festplatte bereinigen
hier: keine Möglichkeit der Rückholung irgend welcher Daten

Re: Vereinsunterlagen
von: E.Binder ()
Datum: 12.06.2020

Personenbezogene Daten sind doch auch Emailadressen der Mitglieder? Dürfte sie doch gar nicht mehr nutzen nach ihrem Rücktritt.



Edited 1 time(s). Last edit at 12.06.2020 by E.Binder.

Re: Vereinsunterlagen
von: pfeffer ()
Datum: 12.06.2020

Ja, und auch nicht speichern.

Re: Vereinsunterlagen
von: JuergenK ()
Datum: 17.06.2020

Meine Einschätzung:

Wenn sie vom Amt zurückgetreten ist, vermute ich, dass sie danach kein weiteres Amt mehr innehat, also ist sie nunmehr 'gewöhnliches' Mitglied.

Es kommt nun auf die genaue Reihenfolge der Vorkommnisse an: (a) Kopie machen; (b) Rücktritt erklären (wem gegenüber wurde dies eigentlich erklärt ?)

Wenn (a) nach (b) geschehen ist, wäre dem Verein eigentlich ein Verstoss gegen die DSGVO (oder ist es sogar das Datenschutz-Gesetzt als solches) vorzuwerfen, weil er [der Verein, der Vorstand] es ermöglicht hat, dass ein "gewöhnliches" Mitglied überhaupt [noch] an die Technik (PC und die entsprechenden Programme) herankommen konnte. Eigentlich ist mit Rücktritt vom Amt SOFORT jeglicher Zugang zu den inneren Verwaltungsräumen (und somit zu der elektr. Datenverarbeitung) zu unterbinden.

Wenn (a) vor (b) geschehen ist, ergibt sich zwar auch die Frage: warum kann jemand "einfach so" eine Festplatte an den Verwaltungs-PC anschliessen und eine Kopie machen? Gibt es da kein 4-Augen-Prinzip, oder getrennte Passwörter für verschiedene Aufgabenbereiche (keinen abschliessbaren Raum)? Und ferner, da die ausgeschiedene Dame die Kopie nun schon aus freien Stücken zugegeben hat : es ist seitens des Vorstandes die sofortige Herausgabe der Festplatte anzufordern, notfalls muss man sich aber tatsächlich bei einem Fachanwalt beraten lassen (hoffentlich hat euer Verein eine gute Rechtsschutzversicherung).