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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenwart scheidet aus
von: Andreas L. ()
Datum: 08.06.2020

Hallo liebe Foristen.

Unser Vereinsvorstand besteht aus 3 Personen. (Vorsitzende, Stellvertreter, Kassenwart)
Der Stellvertreter und der Kassenwart wollen zur nächsten Mitgliederversammlung ihr Amt abgeben.

Für uns gibt es jetzt 2 Optionen wie wir als Verein weiterarbeiten können.

Eine Person für die Buchhaltung/Kassenführung wurde gefunden. Diese Person will aber ungern Vorstandsmitglied sein.

Welche Optionen haben wir?

1. die Person die die Buchhaltung übernimmt, entscheidet sich noch um (dann ist allerdings ein Ehepaar im Vorstand)

2. in der nächsten Mitgliederversammlung wird die Satzung auf 2 Personen im Vorstand geändert, und der neue Kassenwart wird von der Mitgliederversammlung gewählt, allerdings nicht als teil des Vorstandes.

Was ist rechtlich möglich, und in welcher Reihenfolge und welchem zeitlichen Abstand ist dieses Procedere sinnvoll?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Re: Kassenwart scheidet aus
von: Rosa ()
Datum: 08.06.2020

Andreas L. schrieb:
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> Eine Person für die Buchhaltung/Kassenführung wurde gefunden. Diese Person will aber ungern
Vorstandsmitglied sein.>

Warum will die Person nicht in den Vorstand?

> 1. die Person die die Buchhaltung übernimmt, entscheidet sich noch um (dann ist allerdings ein Ehepaar im Vorstand)>

Ein Ehepaar wäre nicht gut im Vorstand. Mitglieder könnten immer Manipulation vermuten. Rechtlich erlaubt, solange in eurer Satzung nichts gegenteiliges steht.

> 2. in der nächsten Mitgliederversammlung wird die Satzung auf 2 Personen im Vorstand geändert, und
der neue Kassenwart wird von der Mitgliederversammlung gewählt, allerdings nicht als teil des Vorstandes.>

Auf Personen ist möglich, aber bei Entscheidungen (wenn man sich uneins ist) fehlt immer die Stimme. Die Satzung würde ich nicht ändern.
Wenn ein Kassenwart gewählt wird, ist er im Vorstand, da gehört er auch hin. In der Regel hat jeder Verein eine Vermögenshaftpflichtversicherung. Diese schützt den Vorstand vor Schäden, solange der Vorstand nicht fahrlässig handelt.

> Was ist rechtlich möglich, und in welcher Reihenfolge und welchem zeitlichen Abstand ist dieses Procedere sinnvoll?>

In der Regel erst Satzung ändern und dann wählen.