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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vergehen gegen die Gartenordnung
von: boernie53 ()
Datum: 07.06.2020

Hallo, wir haben ein Problem. Immer wieder werden Verstöße gegen die bestehende Gartenordnung begangen, die mal schwerer und mal weniger schwerer wiegen. Irgendwann platzt dann die Hutschnur und der Vorstand machte einen Aushang mit Auflistung der letzten Sünden, aber ohne Namen und Parzellennummer. Also allgemein gehalten. Einer der Pächter fühlte sich so angegriffen, dass er je zwei DIN A4 Blätter an jedes Gartentor und am die beiden Beine der drei Schaukästen klebte. Darauf betitelte er den Vorstand als involvent, intrigant, wir wollten ihn denunzieren. Dabei veröffentlichte er seinen Namen und Parzellennummer. Gleichzeitig zählte er die Vergehen seines Nachbarn auf, dessen Parzellennummer er ebenfalls dort aufschrieb. Auch nach außen sichtbar, zum Weg des angrenzenden Parkes,heftete er die Zettel an. Wie sollte man sich da als Vorstand verhalten? Reicht das für eine Abmahnung. Er ist ein Mensch, mit dem man nicht sachlich reden kann, der recht schnell ausflippt.

Im Voraus danke für die Antworten.
boernie5e3

Re: Vergehen gegen die Gartenordnung
von: Rosa ()
Datum: 08.06.2020

Erst einmal ihn mündlich auffordern, die Zettel sofort zu beseitigen, ansonsten wird die Polizei gerufen.
Diese wendet sich erst einmal an den Vorstand und dann an den Verursacher.

Man könnte eine Anzeige machen, aber ob etwas dabei herauskommt, bezweifle ich.

Abmahnung mit Betitelung des konkreten Vorfalls (Verstoß gegen den Datenschutz (DS), Verleumdung des Vorstandes am besten mit dem jeweiligen Paragraphen des DS).

In dem ihr die Polizei holt, wird er merken, dass man mit euch nicht so umspringen könnt und er wird vielleicht etwas sanfter.

Re: Vergehen gegen die Gartenordnung
von: Fragender ()
Datum: 08.06.2020

Guten Tag boernie53,

vorweg: bin in diesem Forum kein Moderator, sondern nur ein neues Mitglied; auch ich bin in einem Vereinsvorstand tätig (erster Vorsitzender Sportverein).

Zu Deinen Möglichkeiten:
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Verein (vertreten durch den Vorstand) gegen Mitglied:
* die Vereinssatzung ist der "Vertrag" zwischen Mitglied und Verein.
* in eurer Satzung sollte eigentlich stehen, wie man bei euch (freiwillig) Mitglied wird und wie man (freiwillig) aus dem Verein austritt, sowie die Sanktionsmöglichkeiten des Vereins gegenüber Mitgliedern, die größeren Ärger machen. (z.B. Vereinsausschluss als schärfstes Schwert oder andere, weniger harte Maßnahmen des Vereins gegen ein Mitglied)
* ob ein Vereinsausschluss in eurem Fall auch den Verlust der Parzelle bedeutet, sollte auch dort drinstehen.
* ob / wie gegen einen Vereinsausschluss über ein normales staatliches Gericht vorgegangen werden kann, sollte auch dort genannt sein.
* fehlen die Sanktionsmöglichkeiten, usw. in der Satzung wird es "interessant". Würde Dir dann einen Vorstandsbeschluss zu den Sanktionen gefolgt von einem Beschluss durch die Mitgliederversammlung vorschlagen. Ob das Mitglied dann vor Gericht dagegen vorgeht wirste leider dann erst sehen.

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zur öffentlichen Anfeindung:
* wieviel eine Anzeige / Klage vor Gericht bringt, weißt Du erst hinterher
* je nach Richter kann das Recht auf freie Meinungsäußerung und Ironie sehr weit gefasst werden.
* auch wäre zu beweisen, wer das aufgehängt hat.
=> bezweifle dass es viel bringt (außer, dass die Fronten weiter verhärtet sind)

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zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
* woher hat er die Daten?
* falls er die Daten aus einer Zeit als ehemaliger Amtsträger hat, wäre eine Veröffentlichung n.m.E. nicht zulässig, da keine Vereinsarbeit => sollte für die Zukunft unterbunden werden => dein Job als Vorstand.
* falls er die Daten privat hat, wirds "interessant"; eine Rüge bringt dir persönlich und dem Verein erstmal nichts, da Strafen zwischen Staat und Verstoßer gegen Datenschutzverordnung laufen und ihr nichts davon habt.

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Grundsätzlich würde ich Dir raten, im Vorstand des Vereins zu beschließen, was ihr konkret wollt, und das dann durchziehen:
* Du schriebst "platzt.....Hutschnur" und "Sünden" und "fühlte sich angegriffen"; d.h. auch ihr als Verein seid emotional und die Mitglieder dann auch.
* Du schriebst "Immer wieder ...Verstöße gegen ...Gartenordnung"; d.h. ihr solltet euch im Vorstand und im Verein klar werden, wie hart ihr das durchzieht. Es scheinen sich mehrere Mitglieder in der Situation entgegen der Gartenordnung eingerichtet zu haben und sich dort wohl zu fühlen; denen nehmt ihr etwas weg, was denen nicht passen dürfte => mit Gegenwind ist zu rechnen (wie bei dem Mitglied, das Dich angefeindet hat) => diesen Gegenwind müsstet ihr aushalten.
* auch wird es schwierig sein zu begründen, warum ihr bei Mitglied 1 hart vorgeht aber gegen Mitglied 2 nicht (siehe das gerügte Mitglied, dass sich angegriffen fühlte, ungerecht behandelt fühlte und wiederum vermeintliche Verstöße von anderen öffentlich gemacht hat). D.h. wenn ihr gegen Verstöße vorgeht, dann gegen alle und gegen alle gleich.
* um Verständnis zu schaffen, müsstet ihr auch den Mitgliedern z.B. in Mitgliederversammlung erklären, warum die Gartenordnung genau so, wie sie ist, einzuhalten ist und warum man den abweichenden Zustand nicht einfach in die Gartenordnung aufnehmen kann.

=> beschließt darüber zuerst im Vorstand und dann bei der nächsten Mitgliederversammlung. Über die Mitgliederversammlung habt ihr dann eine Breite Legitimation. Die Mitgliederversammlung kann dann gleich den Kurs final festlegen, den ihr as Vorstand fahren sollt: hart durchgreifen --- wegschauen --- Gartenordnung so ändern, dass "alles" erlaubt ist.

Gruß,
Fragender

Re: Vergehen gegen die Gartenordnung
von: boernie53 ()
Datum: 09.06.2020

Hallo, ich möchte mich für eure Antworten bedanken. Werde ich den anderen Vorstandsmitgliedern vorlegen und dann werden wir sehen, was wir machen
Gruß boernie 53