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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Haushaltsplan
von: Ramona ()
Datum: 02.06.2020

Hallo in die Runde,

ein gemeinnütziger, eingetragener Verein besteht seit 7 Jahren.

In dessen Satzung steht u.a., dass der Vorstand einen Haushaltsplan erstellt. Dies ist aber seit Bestehen des Vereins noch nie geschehen und es scheint auch keinem Mitglied, dem jährlich prüfenden Finanzamt etc. aufgefallen zu sein.

Meine Frage: Kann dies bei einer evtl. Prüfung durch das Finanzamt dem Verein die Gemeinnützigkeit in Gefahr bringen und können dem Vorstand Konsequenzen drohen?

Vele Grüße

Ramona

Re: Haushaltsplan
von: pfeffer ()
Datum: 03.06.2020

Nein, das Finanzamt interessiert sich nicht für den Haushaltsplan. Hier können einzig die Mitglieder die Aufstellung anmahnen.

Re: Haushaltsplan
von: Ramona ()
Datum: 03.06.2020

Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Re: Haushaltsplan
von: JuergenK ()
Datum: 17.06.2020

@Ramona: Echt jetzt? Gibts sowas?

Und habt ihr keine (einfache) Buchführung? Mitgliedsbeiträge? Ausgaben? Spendenquittungen?

Was sagt die Satzung eures Vereins, was in der jährlichen MV für TOPs behandelt werden müssen (also >müssen< !)?

Wie ist es mit dem Tagesordnungspunkt "Entlastung des Vorstandes" bei den Mitglieder-Versammlungen (denn: laut Gesetzt ist die Mitgliedervers. eine Mindest-Anforderung an eine Satzung). (Speziell: Entlastung des Kassenwartes). Wer ist zum Kassenprüfer gewählt, ist überhaupt jemand gewählt?

Da sollte sich der Vorstand aber mal vorsehen, wenn es keinen Haushaltsplan und keine Kassenprüfung und keine Abrechnung gibt, dass er (der Vorstand, also jeder alleine für sich) nicht in Haftung genommen werden kann (wenn ihm, also wiederum jedem einzelnen, die Entlastung verweigert wird in der MV)

Ich vermute, dass eure Satzung in etlichen Belangen sehr überarbeitungswürdig ist.

JK

Re: Haushaltsplan
von: Ramona ()
Datum: 19.06.2020

Hallo JuergenK,

jetzt bitte nicht alles durcheinander werfen und gar noch falsche Vermutungen in den Raum werfen.

Unser Verein hat über 500 Mitglieder. Wir haben selbstverständlich eine sehr gute Buchführung, welche jährlich zur Kontrolle dem Finanzamt vorgelegt wird.

Alle von dir angesprochenen Dinge sind vorhanden und werden ordnungsgemäß ausgeführt. Es ging wirklich NUR um den Haushaltsplan.

Unsere Satzung ist auch nicht überarbeitungswürdig!

Trotzdem auch dir vielen Dank für deine Antwort.

Viele Grüße

Ramona

Re: Haushaltsplan
von: Rosa ()
Datum: 21.06.2020

JuergenK schrieb:
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> Wie ist es mit dem Tagesordnungspunkt "Entlastung des Vorstandes" bei den Mitglieder-Versammlungen (denn: laut Gesetzt ist die Mitgliedervers. eine Mindest-Anforderung an eine Satzung). (Speziell: Entlastung des Kassenwartes). Wer ist zum Kassenprüfer gewählt, ist überhaupt jemand gewählt?>

Ramona hat ja bereits geschrieben, dass die Kassenprüfer jedes Jahr ihre Aufgaben wahr nehmen. Auf Grund der Prüfung der Finanzunterkagen, empfiehehlen die Prüfer, ob der Vorstand in der MV entlastet werden soll oder nicht.

Der Haushaltsplan enthält alle für das nächste Haushaltsjahr von juristischen Personen des öffentlichen Rechts veranschlagten Haushaltseinnahmen und -ausgaben bzw. Erträge und Aufwendungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und Stellen aller Verwaltungen sowie spezifische Haushaltsvermerke.
Diesser HH-Plan hat nix mit dem Finanzbericht, der dem FA vorgelegt werden muss, zu tun. Er ist nur ein Prognose.

Also bitte nicht verwechseln.