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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nichtrückgabe von Vereinsvermögen - Inkasso Beauftragung möglich?
von: Dominik ()
Datum: 28.05.2020

Hallo zusammen,

wir verleihen an Mitglieder Leihausrüstungen.
Ich habe nun ein Mitglied, dass weder seine Beiträge noch die Ausrüstung an den Verein zurück gibt.
Ich möchte ihm nun den Anschaffungswert dieser Ausrüstung in Rechnung stellen und gleichzeitg über das Inkassounternehmen mit den Beiträgen geltend machen um so einen Titel zu erwirken.

Ist sowas zulässig?

Gruß Dominik

Re: Nichtrückgabe von Vereinsvermögen - Inkasso Beauftragung möglich?
von: pfeffer ()
Datum: 28.05.2020

Ja, hier gelten die üblichen rechtlichen Möglichkeiten.

Re: Nichtrückgabe von Vereinsvermögen - Inkasso Beauftragung möglich?
von: Rosa ()
Datum: 29.05.2020

Einen Titel erhaltet ihr nicht durch ein Inkassobüro, sondern über das AG.
Mahnung mit Terminsetzung und gleichzeitigem androhen, dass das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird - wenn zum Termin keine Zahlung eingegangen ist, schreiben.

Werden die Geräte gegen Entgelt ausgeliehen?

Bei dem Gerät, welches ausgeliehen worden ist und du darüber eine Rechnung erstellst, solltest du auf alle Fälle die Rechnung des Gerätes noch haben.

Re: Nichtrückgabe von Vereinsvermögen - Inkasso Beauftragung möglich?
von: Dominik ()
Datum: 31.05.2020

Danke für das Feedback. @Rosa

Aktuell wird es noch ohne Endgeld ausgeliehen , damit Neulinge einen günstigen Einblick in den Sport bekommen. Das wird aber nach Corona eventuell geändert um den Unterhalt davon zu finanzieren.
Ich habe mir ein Angebot schreiben lassen, was ich als Forderung beilege, bei Nichtrückgabe. Wiederbeschaffungswert

Inkassobüro wirkt aber Wunder. Viele nehmen Vereinsschulden auf die leichte Schulter.
Mahnverfahren ist schon durch. Null Resonanz. Kein Anruf kein Nix.
Sehr verwunderlich. Ich werde nochmal vorbei fahren, aber eigentlich ist es meiner Meinung nach eine Bringschuld.

Re: Nichtrückgabe von Vereinsvermögen - Inkasso Beauftragung möglich?
von: JuergenK ()
Datum: 02.06.2020

Tja, schade für euch. Zwei Bemerkungen von mir:

(a) Da sieht man mal wieder: man sollte, auch wenn Ausrüstung kostenlos ausgeliehen wird, doch immer ein Pfand in Bar verlangen, das den ungefähren Gegenwert der Ausrüstung darstellt; ferner sollte in dem Miet/Leihvertrag (den man bei euch hoffentlich zum Ausleihen ausfüllen muss, auch wenn es kostenlos ist) etwas über "verspätete Rückgabe/ gar keine Rückgabe im Zusammenhang mit dem Pfand" stehen (z.B dass er nach einer Frist von 4 Wochen verfällt). Ansonsten Ausleih-Formular verbessern !

(b) in eurer Satzung steht hoffentlich was zum Ausschluss solcher unkollegialer Vereinsmitglieder; sonst wird es höchste Zeit für eine Anpassung der Satzung (ich nehme an, ihr seid ein gemeinnütziger e.v.? Obwohl: ist ja in dem Zusammenhang wahrsch. eh egal).

Gruss
JK

Re: Nichtrückgabe von Vereinsvermögen - Inkasso Beauftragung möglich?
von: Rosa ()
Datum: 03.06.2020

Dominik schrieb:
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> Inkassobüro wirkt aber Wunder. Viele nehmen Vereinsschulden auf die leichte Schulter.>
> Sehr verwunderlich. Ich werde nochmal vorbei fahren, aber eigentlich ist es meiner Meinung nach eine Bringschuld.

Dominik, du hast Recht - Es ist eine Bringschuld!!! Vorbei fahren würde ich nicht mehr. Das Mahnverfahren ist schon durch. Du hast jetzt einen Titel, geh damit zum Inkassobüro. Diese Gebühren muss der Schuldner ebenfalls zahlen.
Sicherlich kannst du dem/der-jenigen nochmal einen Brief schreiben mit Androhung Inkassobüro.

Der Vorschlag von Jürgen ist gar nicht mal verkehrt.
Viel Glück.