Re: Nichtrückgabe von Vereinsvermögen - Inkasso Beauftragung möglich?
von: JuergenK ()
Datum: 02.06.2020
Tja, schade für euch. Zwei Bemerkungen von mir:
(a) Da sieht man mal wieder: man sollte, auch wenn Ausrüstung kostenlos ausgeliehen wird, doch immer ein Pfand in Bar verlangen, das den ungefähren Gegenwert der Ausrüstung darstellt; ferner sollte in dem Miet/Leihvertrag (den man bei euch hoffentlich zum Ausleihen ausfüllen muss, auch wenn es kostenlos ist) etwas über "verspätete Rückgabe/ gar keine Rückgabe im Zusammenhang mit dem Pfand" stehen (z.B dass er nach einer Frist von 4 Wochen verfällt). Ansonsten Ausleih-Formular verbessern !
(b) in eurer Satzung steht hoffentlich was zum Ausschluss solcher unkollegialer Vereinsmitglieder; sonst wird es höchste Zeit für eine Anpassung der Satzung (ich nehme an, ihr seid ein gemeinnütziger e.v.? Obwohl: ist ja in dem Zusammenhang wahrsch. eh egal).
Gruss
JK