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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ehrenrat
von: IHO ()
Datum: 21.05.2020

Ausschluss eines Mitgliedes

Beschluss und Begründung durch den Ehrenrat
laut Satzung
Der Beschluss des Ehrenrates ist bindend.

Die Ausschlusskompetenz liegt beim Vereinsvorstand.

Muss dieser Vorstand jetzt den Beschluss des Ehrenrates durchsetzen?

Re: Ehrenrat
von: pfeffer ()
Datum: 21.05.2020

Ich würde diese Regelung so verstehen, dass der Ehrenrat entscheidet und der Vorstand das umsetzen muss.
Der Vorstand ist ja zum einen als Vertretungsorgan zuständig für den Ausschluss, zum anderen muss ja ein Ausschlussverfahren durchgeführt werden (vor allem Anhörung des Mitglieds).

Re: Ehrenrat
von: IHO ()
Datum: 22.05.2020

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Das Ausschlussverfahren führte der Ehrenrat satzungsgemäss durch.

Hier wurden der Beteiligte und auch der Vorstand vom Ehrenrat getrennt angehört .

Der Ehrenrat fasste folgenden Beschluss:

Hubert Verleumder ist aus dem Verein mit sofortiger Wirkung auszuschliessen.
Begründung: Übelste Verleumdung eines Vereinsmitgliedes und unehrenhaftes Verhalten.

Dieser Beschluss ist bindend.

Frage: Muss jetzt der Vorstand Hubert Verleumder sofort ausschliessen?

Frage: Oder muss der Vorstand nochmals darüber abstimmen?

Re: Ehrenrat
von: pfeffer ()
Datum: 22.05.2020

Wenn laut Satzung der Ehrenrat entscheidet, hat der Vorstand nichts mehr zu beschließen. Er muss die Entscheidung umsetzen.

Re: Ehrenrat
von: IHO ()
Datum: 23.05.2020

Nochmals besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Re: Ehrenrat
von: IHO ()
Datum: 04.06.2020

Ablehnung des Beschlusses vom Ehrenrates zum Ausschluss des Verleumders Hubertus.

In der Tat wurde der Antrag auf Ausschluss des Verleumders Hubertus vom Vorstand in seiner Sitzung am 05.05.2020 abgelehnt.

Die Satzung regelt in § 13 eindeutig die Aufgabe des Ehrenrates.
Dieser (Abs.1) „kann bei Streitigkeiten zwischen einzelnen Mitgliedern des Vereins angerufen werden.“

Die beteiligten Mitglieder sind dabei zu hören, als auch der Vorstand (Abs.3). richtig und der Vorstand

Verbindlich ist der Beschluss des Ehrenrates für die Beteiligten (Abs. 4).

Der Vorstand ist im Sinne der Satzung aber nicht Beteiligter, sondern zu hörendes Organ in diesem Verfahren.
Aus diesem Grund schon ist der Beschluss des Ehrenrates nicht bindend für den Vorstand, denn dieser Beschluss hätte gar nicht erst getroffen werden dürfen, da er nicht satzungskonform ist.

Aus diesem Grunde hat der Vorstand in seiner Sitzung am 05.05.2020 seinen Beschluss gefasst,
und dieser ist satzungskonform.

Der Vorstand hat sich auch nicht im Voraus einem Beschluss des Ehrenrates unterworfen,
wie Du schreibst. Wenn ihm dies satzungsmäßig möglich wäre, hätte er die Entscheidung
über den Antrag auf Ausschluss per Beschluss im Vorstand an den Ehrenrat übertragen
müssen, und den Willen, sich einem Beschluss des Ehrenrates anzuschließen, ausdrücklich
kommunizieren müssen, gegenüber dem Ehrenrat und ggf. auch gegenüber den Beteiligten.
Dies ist nicht geschehen, und darüber wurde auch nicht nachgedacht oder gesprochen.

Der Vorstand ist sich seiner Verantwortung für den Verein und insbesondere seiner Pflichten
sehr bewusst. Daher hat der Vorstand seine satzungsgemäßen Pflichten weder an den
Ehrenrat abgetreten noch diesen gebeten, eine Entscheidung über den Ausschluss zu
treffen, dem sich der Vorstand anschließt, sondern hat in seiner Sitzung am 05.05.2020
über den Antrag entschieden.
Der Ehrenrat wurde in das Verfahren einbezogen, weil Vreinsmitglied Karl M. dies
ausdrücklich in seinem Antrag gefordert hat: „[…] unter Mitwirkung des Ehrenrates (§13 der
Verfassung) [...].“
Der Vorstand hat den Ehrenrat um eine Schlichtung gebeten., das ist alles andere als die
Entscheidung über einen Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Orden.
Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob der Beschluss des Ehrenrates überhaupt wirksam
zustande gekommen ist.

Mein Kommentar:
Der Vorstand hat den Ehrenrat nicht um eine Schlichtung gebeten.
In den Anhörungen der Beteiligten war eine Schlichtung auch unmöglich.

Der Vorstand hat den Ehrenrat mit folgendem Text angerufen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

In der gestrigen Vorstandsitzung hat sich der Vorstand beraten und ruft hiermit in der Sache
den Ehrenrat an.
Wir bitten darum im Sinne und zum Wohl des Vereins zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Müller

Meine Frage nochmal::

Ist der Vorstand Beteiligter und ist der Beschluss des Ehrenrates bindend für alle Beteiligten, also auch für den Vorstand?

Re: Ehrenrat
von: pfeffer ()
Datum: 04.06.2020

Wenn der Beschluss den Vorstand nicht bindet, wenn dann?
Der Vorstand vertritt den Verein. Der Verein ist Beteiligter.
Wenn der Vorstand nicht an den Beschuss des Ehrenrats gebunden ist, macht die Satzungsregelung so keinen Sinn. Dann könnte der Ehrenrat lediglich Empfehlungen aussprechen.

Re: Ehrenrat
von: IHO ()
Datum: 04.06.2020

nochmals vielen Dank, es hat mir sehr geholfen.

Re: Ehrenrat
von: IHO ()
Datum: 01.09.2020

IHO schrieb:
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> nochmals vielen Dank, es hat mir sehr geholfen.

Habe noch eine Frage.

Der Vorstand hat wie bekannt, den Verleumder nicht ausgeschlossen und damit die Verfassung des Vereins missachtet.
Der Ehrenrat möchte jetzt die Mitgliederversammlung über den Ausschluss entscheiden lassen.

Wie gehe ich dabei vor?
Teile des Vorstand sind aus falsch verstandener Freundschaft ,meines Erachtens, befangen und werden den Antrag ablehnen?

Re: Ehrenrat
von: pfeffer ()
Datum: 01.09.2020

Es muss ein entsprechender Antrag in die Mitgliederversammlung eingebracht werden. Der Antrag auf Aufnahme des Beschlusses in die Tagesordnung richtet sich an Vorstand. Wenn der sich weigert, den TOP aufzunehmen, bleibt nur ein Minderheitenbegehren - außer die Satzung sieht ein anderes Verfahren vor.

Re: Ehrenrat
von: IHO ()
Datum: 01.09.2020

UPPS

Wie stelle ich ein Minderheitenbegehren an bzw wo finde ich Infos dazu?