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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung zur MV per Mail
von: JuergenK ()
Datum: 15.05.2020

Hallo, mit der BItte um eine Einschätzung

Kann der Vorstand alleine (ohne Abstimmmung, ohne Grundlage in der Satzung) einfach so bestimmen, dass ab sofort Monatsprogramme, die bisher gedruckt wurden und in denen die Einladung zur MV veröffentlicht wurde, nur noch per Mail versendet werden (an die Mitglieder, von denen eine Mail bekannt ist).

Mir geht es darum: muss ich nicht aktiv zustimmen, dass ich "wichtige Post" - wie eben eine MV-Einladung - auch per EMail erhalten möchte?

Gerne führe ich das auch noch weiter aus aber ich wollte erst mal hier nicht so weit ausholen.

Danke für eure Meinungen
JK

Re: Einladung zur MV per Mail
von: Rosa ()
Datum: 15.05.2020

Wa steht den konkret in der Satzung wie die Einladung mit zuteilen ist?

Re: Einladung zur MV per Mail
von: JuergenK ()
Datum: 15.05.2020

Satzung (der betreffende Satz natürlich nur):

"Die Einladung erfolgt durch das Mitteilungsblatt oder durch Brief."

Auch wenn bei uns schon akzeptiert wird, dass statt des monatlichen druckens/falten/eintüten/zr Post Fahren das Monatsprogramm weitgehend durch EMail verteilt wird, taucht in der Satzung leider das Wort "EMail" überhaupt nicht auf.


Mir geht es nur darum, ob uns jemand "ans Bein pinkeln" kann, indem er sagt, dass die Einladung zur MV per EMail eine nicht genehmigte und daher nichtoffizielle Kommunikation darstellt und daher als Einladung nicht rechtmässig ist (und daher alle Beschlüsse anfechtbar sind)

JK

Re: Einladung zur MV per Mail
von: pfeffer ()
Datum: 15.05.2020

Wenn die Satzung das nicht vorsieht, müssen die Mitglieder entweder einzeln zustimmen, oder die E-Mail-Kommunikation muss in Verein die übliche Praxis sein.
Wenn nicht, kann das in der Tat ein Grund sein, Beschlüsse der MV anzufechten (natürlich nur durch Mitglieder, die wegen der unzulässigen Einladung nicht anwesend sein konnten.