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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Minijob
von: Annett ()
Datum: 12.05.2020

Ich habe einen Minijob in einem Selbsthilfekindergarten. Habe wegen Corona im April nicht gearbeitet. Habe ich trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Re: Minijob
von: pfeffer ()
Datum: 12.05.2020

Ja, wenn der Arbeitgeber die Aussetzung der Tätigkeit bestimmt hat, muss er den Lohn fortzahlen.
Kurzarbeitergeld gibt es bei Minijobs nicht.

Re: Minijob
von: Annett ()
Datum: 12.05.2020

Egal ob es ein Selbsthilfeverein ist ?

Re: Minijob
von: pfeffer ()
Datum: 12.05.2020

Rechtsform und Tätigkeit spielen keine Rolle. Es kommt allein darauf an, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

Re: Minijob
von: Annett ()
Datum: 12.05.2020

Ein Arbeitsverhältnis liegt vor. Mir wurde angeboten für den Monat April kein Geld zu bekommen oder Minusstunden zu bekommen und dafür dann das Geld.

Re: Minijob
von: pfeffer ()
Datum: 12.05.2020

Kein Geld zu bekommen, ist nicht wirklich ein Angebot.
Natürlich können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf alles einigen. Einseitig kann der Arbeitgeber allenfalls kündigen. Hier gelten aber die üblichen Fristen.

Re: Minijob
von: Mieze ()
Datum: 13.05.2020

Hallo,

was heißt Minusstunden? Dass die Zeit nachgearbeitet werden muss? Das wäre genauso, wie kein Geld.

Liebe Grüße aus Berlin
von Renate