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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Umschreibung
von: Leene ()
Datum: 12.05.2020

Hallo,
Wir möchten unseren Kleingarten in einer KGA e.V.(1104qm) als Erholungsgarten von der Stadt(Eigentümer des Pachtlandes) umschreiben lassen bzw. kaufen. Als wir unserem Gartenvorstand dies mitteilten wurde uns gesagt, es ist nur möglich wenn alle 15 Vereinsmitglieder darüber positiv abstimmen. Nun stellt sich uns die Frage, könne die Mitglieder über dies entscheiden, wenn die Stadt uns es anbietet bzw. einer Umschreibung/Kauf zustimmt?
Recht vielen Dank im Voraus
LG Leene

Re: Umschreibung
von: pfeffer ()
Datum: 12.05.2020

Vereinsrechtlich reicht regelmäßig eine einfache Mehrheit.
Anders sieht es aus, wenn es sich faktisch um eine Änderung des Vereinszwecks handelt. Das bedarf der Zustimmung aller Mitglieder.