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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Datenschutzverordnung
von: Aufsteiger ()
Datum: 06.05.2020

Noch eine Frage zur Satzung:

Wir haben in unserer Satzung festgelegt, dass eine Beitrittserklärung der Mitglieder nur mit unterschriebener Datenschutzerklärung vollständig ist.

Nun wurde uns geraten, in die Satzung einen Passus zur Datenschutzverordnung einzufügen. Darin steht u.a.: "Die Entscheidung zur Erhebung weiterer personenbezogener Daten und deren Veröffentlichung trifft das Mitglied freiwillig".

Sollten wir diesen Passus („...freiwillig...“) reinnehmen, würden wir schnell den Überblick verlieren und müssten bei jedem Berichte mit Fotos etc. Sorge haben, dass da einer drauf ist, der ist nicht unterschrieben hat.

Daher würden wir diesen Passus ("...freiwillig...") gerne raus lassen. Ist das rechtlich möglich oder verstoßen wir dann gegen irgendwelche Vorschriften bzgl. Datenschutz?

Falls nicht möglich, welche Alternativen haben wir?

Danke :-)

Re: Datenschutzverordnung
von: pfeffer ()
Datum: 06.05.2020

Die Regelung scheint mit unklar. Was sind "weitere" Daten?
Für alle Daten, die nicht für die Mitgliedschaft zwingend erhoben werden müssen, besteht ohnehin Freiwilligkeit, wenn die Satzung keine Vorgaben macht.
Es wäre also einzig sinnvoll zu regeln, welche Daten das Mitglieder angeben muss, nicht welche es darf.
Freiwilligkeit bedarf keiner Regelung!

Re: Datenschutzverordnung
von: Rosa ()
Datum: 06.05.2020

Aufsteiger schrieb:
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> in die Satzung einen Passus Darin steht u.a.: "Die Entscheidung zur Erhebung weiterer personenbezogener Daten und deren Veröffentlichung trifft das Mitglied freiwillig".
Sollten wir diesen Passus („...freiwillig...“) reinnehmen, würden wir schnell den Überblick verlieren und müssten bei jedem Berichte mit Fotos etc. Sorge haben, dass da einer drauf ist, der ist nicht unterschrieben hat.>

Was sind w e i t e r e personenbezogene Daten? evtl. Geb.datum, Beruf?

Alle personenbezogenen Daten (Vor- u. Nachname, Adresse, Tel.-Nr.) sind freiwillig, aber ohne sie ist eine Mitgliedschaft im Verein nicht möglich.
Man kann Bilder machen, wenn sie veröffentlich werden (Homepage, Zeitung etc.) muss das jeweilige Mitglied zugestimmt haben, ansonsten könnte es eine Aufforderung zur Beseitung bzw. zur Klage kommen.

> Ist das rechtlich möglich oder verstoßen wir dann gegen irgendwelche Vorschriften bzgl. Datenschutz?
Falls nicht möglich, welche Alternativen haben wir?>

Dieser Satz ist nicht nötig, da wie gesagt alle personenbezogenen Daten immer freiwillig sind.
Ich würde alle Mitglieder eine Erklärung unterschreiben lasssen, dass man von Ihnen und Ihren Kinder Fotos machen kann und diese auf der Homepage etc. veröffentlich werden.
Bei neuen Pächter würde ich diese gleich bei Beginn des PV untershcreiben lassen.

Eine Alternative gibt es leider nicht.