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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
rechtlich vorgesehene Gremien eines Vereins
von: Aufsteiger ()
Datum: 06.05.2020

Schönen Guten Morgen!

In der aktuellen NRW-Verordnung steht:

(5) ...zulässig sind

...

2. Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Institutionen, Gesellschaften, Parteien oder Vereine. Dabei sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewähr-leistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen.

Ich kenne mich mit diesem Juristen-Deutsch nicht aus. Bedeutet das, dass wir Vorstands- und Mitgliederversammlungen jetzt offiziell durchführen dürfen, wenn wir die genannten Vorkehrungen treffen?

Oder was sind die rechtlich vorgesehenen Gremien eines Vereins?

Danke und bleibt gesund!!!

Re: rechtlich vorgesehene Gremien eines Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 06.05.2020

Rechtlich vorgesehen sind Mitgliederversammlung und Vorstand. Man spricht aber üblicherweise von "Organen", nicht von Gremien.
Im Wortsinn ist "Gremium" ein kleines Organ, nicht die gesamte Mitgliedschaft. Die Regelung ist also tatsächlich nicht klar.

Re: rechtlich vorgesehene Gremien eines Vereins
von: Rosa ()
Datum: 06.05.2020

Aufsteiger schrieb:
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> Bedeutet das, dass wir Vorstands- und Mitgliederversammlungen jetzt offiziell durchführen dürfen, wenn wir die genannten Vorkehrungen treffen?>

Zusammkünfte von mehreren Personen sind in jedem Land anders geregelt.
Vorstandsitzungen sind möglich, wenn alle Bedingungen eingahlten werden.

Bei kleineren Vereinen, die sehr wenige Mitglieder nur haben, ist eine MV durch aus möglich, wenn wie gesagt alle Bedingungen eingahlten werden.

Wie viele Mitglieder habt ihr denn?